Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0295Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

 

 

Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“: Förderantrag „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“

hier: Zustimmung zur Förderantragsstellung und Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-342 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und der Offen-bacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, erstellten Förderantrag, mit einem Projektvolumen von 5,95 Mio. €, als Grundlage für die durchzuführende Maßnahme wird zugestimmt.

 

2.     Der weiteren Planung der Maßnahme auf der Grundlage der von der OPG mbH erstellten Kostenschätzung mit Planungs-, Projektsteuerungs- und Nebenkosten in Höhe von rund 0,95 Mio. € und Baukosten in Höhe von rund 5 Mio. € wird zugestimmt.

 Die Baukosten sind im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Rad- 

 verkehr“ zu 90 % förderfähig (Zuwendung ca. 4,5 Mio. €).

 

3.     Die Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209.

Der Eigenanteil der Stadt Offenbach (Gesamtprojektkosten förderfähig bzw. nicht-förderfähig) wird auf 1.450.000 € gedeckelt.

 Die notwendigen Mittelanpassungen im Einnahme- und Ausgabebereich sind im  

 Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen. Zum Zwecke der Beauftragung ist im

 Nachtragshaushaltplan 2018 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung

 vorzusehen.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahme zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfasung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017 (2016-21/DS-I(A)0190) wurde der Magistrat aufgefordert, sich um die Beantragung von Zuschüssen aus dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu bemühen (Förderquote bis zu 90% der Baukosten).

 

Gefördert werden investive Projekte mit Modellcharakter zur radverkehrsfreundlichen         (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet führen.

 

Bei dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe wurde mit Unterstützung der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und dem ADFC Offenbach bis zum 15.05.2017 als Bewerbung für die Aufnahme in das Förderprogramm die Projektskizze „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“ eingereicht. Als Projektpartner konnten die Kommunen Obertshausen und Neu-Isenburg gewonnen werden.

 

Die Projektskizze wurde am 14.07.2017 durch den Projektträger Jülich (PTJ) für das Förderprogramm ausgewählt und die Stadt Offenbach am Main aufgefordert im Rahmen der zweiten Stufe bis zum 30.09.2017 einen formalen Förderantrag zu stellen.

 

Aufgrund der vom Fördergeber gesetzten engen Zeitschiene ist es unter Einhaltung der Fristen nicht möglich, die Einreichung des Förderantrags vor dessen Abgabe durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Fördergeber abgestimmt, den Förderantrag vorbehaltlich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung einzureichen.  Sollte dieser Beschluss nicht gefasst werden, kann der Förderantrag bis Ende des Jahres 2017 zurückgezogen werden.

 

Die OPG wurde im Rahmen einer Inhouse-Vergabe gemäß Beschluss vom 09.08.2017 (Vorlage Nr. 2017-247) mit den weiteren Planungen zur fristgerechten Einreichung des Förderantrags beauftragt und damit die für die Beantragung der Fördermittel erforderliche Vorhabenbeschreibung zu erstellen. Die Vorhabenbeschreibung mit Stand vom 27.09.2017 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Ein wesentliches Merkmal der Projektskizze „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“ ist die Etablierung und der Ausbau von zentralen Radverkehrsachsen abseits aber parallel zum Hauptstraßennetz, vorzugsweise durch zusammenhängende Fahrradstraßen und überwiegend in Wohngebieten. Wo Fahrradstraßen nicht die geeignete oder zulässige Führungsform aufweisen, werden auf den Achsen alternative Führungsformen gewählt. Die Fahrradachsen sollen die sichere und komfortable Erreichbarkeit wichtiger Alltags- und Freizeitziele (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Quartiers- und Stadtzentren, Hafen und Mainufer etc.) gewährleisten.

 

Ein weiterer elementarer Bestandteil der Projektskizze ist der interkommunale Ausbau des Radnetzes, bei dem die Städte Obertshausen und Neu-Isenburg als Verbund-partner beim Ausbau und Anschluss der Fahrradachsen beteiligt werden. Um die Einzelheiten der Zusammenarbeit zu regeln, soll mit den Verbundpartnern Obertshausen und Neu-Isenburg jeweils eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.

 

Die förderfähigen Kosten beinhalten die Baukosten, 5% begleitende Ingenieurdienst-leistungen und den förderfähigen Anteil der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit

(30.000,00 €). Die förderfähigen Kosten werden mit insgesamt rund 5.000.000,00 € (lt. Projektskizze 4.980.000,00 €) veranschlagt, wovon bis zu 90 % gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach beträgt demnach für die förderfähigen Kosten ca. 500.000,00 €. Hinzu kommen die nicht förderfähigen Kosten für das Monitoring, die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungs- und Nebenkosten von insgesamt 950.000,00 €. In der Summe ergibt sich somit ein Eigenanteil der Stadt Offenbach von 1.450.000,00 €. Nach Aussage des Fördergebers ist der Antragsteller lediglich verpflichtet die Finanzierung des Eigenanteils zu gewährleisten, da für die förderfähigen Ausgaben ein Zahlungsplan vereinbart werden kann und somit eine Vorfinanzierung durch den Fördergeber erfolgt.

 

Von Seiten Amt 33 bestehen gegen die Maßnahme auf dem jetzigen Planungsstand keine Bedenken.

Anlage:

Vorhabenbeschreibung mit Stand vom 27.09.2017

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.