Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0298Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

 

 

Freiwilliger Polizeidienst

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-347 (Dez. II, Amt 32) vom 18.10.2017

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Das als Anlage beigefügte Konzept zur Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes in Offenbach am Main wird umgesetzt.

 

2. Die erforderlichen Sachkosten für die Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Polizeihelfer/innen in Höhe von 33.600,00 € werden in einem neu einzurichtenden Produktkonto 02020100.6131100032 „Aufwandsentschädigung Freiwilliger Polizeidienst“ im Haushalt 2018 eingeplant.

 

3. Das Hauptamt und das Ordnungsamt werden beauftragt, gemeinsam die Verortung des Freiwilligen Polizeidienstes in den Räumen der Stadtwache, Berliner Straße 60, zu realisieren.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 30. März 2017, 2016-21/DS-I(A)0181 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen, dem Ausländerbeirat und dem Quartiersmanagement ein Konzept für einen Freiwilligen Polizeidienst vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorschlag vorzulegen.

 

Bei der Konzeption sollte besonderes Augenmerk auf das Selbstverständnis des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Freiwilligen Polizeidienst gelegt werden. Darüber hinaus sollte eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Landkreis Offenbach, in denen der Freiwillige Polizeidienst ebenfalls umgesetzt wird, angestrebt werden.

 

In Erledigung dieses Auftrags legt der Magistrat nun das als Anlage beigefügte Konzept zur Beschlussfassung vor. Es wurde gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen und dem Quartiersmanagement erstellt und abgestimmt, der Ausländerbeirat wurde informiert.

 

Bei der Erstellung des Konzeptes wurden auch die Möglichkeiten einer eventuellen interkommunalen Zusammenarbeit mit verschiedenen Nachbarkommunen unter Inanspruchnahme von Fördergeldern des Kompetenzzentrums für interkommunale Zusammenarbeit (KIKZ) geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die Möglichkeiten des Austausches von Freiwilligen Polizeihelfer/innen mit eventuellen Partnerkommunen auf wenige sinnvolle Ereignisse wie Stadtfeste oder ähnliche Veranstaltungen beschränkt sein wird. Dem gegenüber steht ein deutlich höherer Koordinationsaufwand, insbesondere bei der Erstellung einer gemeinsamen Jahresplanung mit Polizeipräsidium und den verschiedenen beteiligten Ordnungsämtern der nachbarkommunen. Darüber hinaus beträgt die maximale Förderung für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit lediglich 5.000 EUR pro Jahr, wobei die Projektlaufzeit ebenfalls mindestens 5 Jahre betragen muss. Diese lange Projektlaufzeit steht im Widerspruch zu der von der Stadtverordnetenversammlung geforderten Evaluation der Wirksamkeit des Freiwilligen Polizeidienstes nach Ablauf von zwei Jahren nach Einführung und bindet die Stadt unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung. Aus diesen Gründen nimmt der Magistrat bei der Vorlage des Konzeptes von einer interkommunalen Zusammenarbeit Abstand, da die Nachteile bei dieser Variante eventuelle Vorteile überwiegen.

Anlage:

Konzept zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.