Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0359Ausgegeben am 25.01.2018

Eing. Dat. 25.01.2018

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich der Berliner Straße 300

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-037 (Dez. IV, Amt 60) vom 24.01.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Projektgesellschaft Kaiserlei mbH, Esplanade 41, 20354 Hamburg als Bauherr wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Projektgesellschaft Kaiserlei mbH beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 614A die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes inkl. einer Mitarbeiterkantine sowie eines Parkhauses.

 

Als westliche Stadteinfahrt hat das Gebiet eine besondere räumliche Bedeutung, auf die das geplante Bauvorhaben mit städtebaulicher Prägnanz und hoher gestalte­rischer Qualität reagiert. Die städtebaulichen Ziele eines flächen- und energiesparen­den Bauens, qualitätvoll gestalteter Baukörper als stadträumliche Struktur mit indivi­duellem Charakter, geschlossener Bebauungsstrukturen und eines harmonischen städtebaulichen Gesamtbildes werden bewusst umgesetzt.

 

Durch Renaturierung und Gestaltung des Grenzgrabens und der angren­zenden Vegetation wird hier eine „Grüne Mitte“ mit hoher Aufenthaltsqualität geschaf­fen, die zudem im Sinne von Stadtökologie, Umwelt und Artenschutz inmitten der hochverdichteten Bürobebauung im Sinne des Rahmenplanes Kaiserlei bedeutsam ist. Die leicht erhöhten Erschließungsflächen auf dem Baugrundstück werden somit durch die qualitätvolle naturnahe Gestaltung im Bereich des Gewässers kompensiert. Im Zuge der Realisierung der Gesamtmaßnahme verpflichtet sich der Bauherr zu einer Aufwertung der bisherigen Gewässerfläche.

 

Die Gesamtmaßnahme sieht insgesamt drei Baukörper auf den Baufeldern MK 5 und MK 6 des Bebauungsplans Nr. 614A vor. Die Bauanträge für das auf dem Baufeld MK 5 geplante Bürogebäude mit Mitarbeiterkantine und im angrenzenden Baufeld MK 6 für ein Parkhaus zur Erfüllung des Stellplatzbedarfs liegen bereits vor und werden derzeit bearbeitet. Der angedachte dritte Baukörper ist nicht Gegenstand der aktuellen Entwicklung. Er kann vom Bauherrn zu einem späteren Zeitpunkt geplant werden.

 

Die Baufläche liegt in der Stadt Offenbach (Main), Gemarkung Offenbach, Flur 5 und setzt sich aus den Flurstücken 305/3, 305/7, 307/2, 307/3 zusammen.

 

Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Erschließung der Baufelder MK 5 und MK 6. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen, wie sie in dem Städtebaulichen Vertrag näher bezeichnet sind, soll die Planstraße an die Stadt Offenbach übereignet und gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Außerdem werden im Vertrag flankierende Themen, wie die Gestaltung und der Energiestandard der Hochbauten, geregelt.

 

Durch den Vertrag ergeben sich für die Stadt Offenbach keine finanziellen Auswirkungen. Die im Bebauungsplan 614A festgesetzte Planstraße wird durch den Bauherrn hergestellt und der Stadt nach Abnahme kostenneutral übergeben.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der Städtebauliche Vertrag inkl. Anlage 1 bis 10 zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, *(in den Magistrat) da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Nichtöffentliche Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag samt Anlage 1

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro