Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0382Ausgegeben am 04.04.2018

Eing. Dat. 29.03.2018

 

 

 

 

 

Anmietung von Büroflächen in der Liegenschaft Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-099 (Dez. I, Amt 10) vom 28.03.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Die Stadt Offenbach mietet bei der Firma Kaiser Quartier II Offenbach GmbH Co.KG, Frankfurter Straße 27 bis 29 in 61352 Bad Homburg v.d.H. in der Liegenschaft Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main zusätzlich zu den bereits angemieteten Flächen von insgesamt 4.447 m² eine Erweiterungsfläche von 126 m² an. Die Vertragskonditionen sowie das Ende der Laufzeit entsprechen den Regelungen des Hauptmietvertrages.

 

2.   Die Mietkosten belaufen sich für diese Fläche auf 10,50 € pro m² und Monat. Die Umlagen betragen 3 € pro m² und Monat.

Die Gesamtkosten für Miete und Nebenkosten betragen 20.412 € pro Jahr ab 2019 ff. Für die fünf Monate Mietdauer im Jahr 2018 fallen 8.505 € an Miete und Nebenkosten an.

Für diese zusätzliche Fläche ist mit jährlichen Gebäudekosten für Gebäudemanagement, Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen, Glasreinigung usw. in Höhe von ca. 2.700 € (ab 2019 ff) zu rechnen. Diese Kosten werden für das Jahr 2018 anteilig ca. 1.100 € betragen.

 

3.   Die erforderlichen Mittel werden zum Haushaltsplan 2018 ff bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“, und bei dem Produktkonto 01010800.6173000160 „Gebäudereinigung“ (beide Bewirtschaftung Amt 60) zusätzlich angemeldet.

 

 

Begründung

 

Die Stadt Offenbach hat mit zwei Mietverträgen für die Kaiserstraße 39 Büroflächen für das Bürgerbüro, das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität sowie für das Stadtschulamt angemietet. Diese werden im August bzw. ab September 2018 bezogen. Weiterhin hat sich die Stadt verpflichtet, sich an dem Haus des Jugendrechts zu beteiligen, das im Laufe dieses Jahres im gleichen Gebäude eingerichtet und in Betrieb genommen wird. Daraus ergeben sich finanzielle Verpflichtungen für die Stadt, die in ihrer Art und ihrem Umfang zur Zeit der Beschlussfassung noch nicht festgestanden haben. Inzwischen haben sich die Unklarheiten so weit aufgelöst, dass die entsprechenden Beschlüsse herbeigeführt werden können. Für den Abschluss des Untermietvertrages mit dem Land Hessen für das Haus des Jugendrechts wird ein gesonderter Beschluss herbeigeführt. Der Untermietvertrag mit dem Land Hessen regelt die speziellen Mietkonditionen für die städtische Teilfläche im Haus des Jugendrechts und sieht darüber hinaus eine Einmalzahlung in Höhe von 35.000 € vor.

 

Die Einmalzahlung ist für die Stadt insofern problematisch als sie der Stadt erst bekannt wurde als alle Korrekturmöglichkeiten für den Haushalt 2018 bereits verstrichen waren. Die Fälligkeit der Zahlung wird im November liegen, was eine Berücksichtigung in einem eventuellen Nachtrag zum Haushaltsplan unmöglich macht.

 

Um der Stadt als wichtiger Ankermieterin entgegen zu kommen und die relativ ungünstigen Mietkonditionen aus dem Untermietvertrag mit dem Land Hessen auszugleichen, hat der Vermieter der K39 der Stadt die Anmietung einer zusätzlichen Fläche von 126 m² mit einer Laufzeit von 20 Jahren angeboten. Für diese stellt er der Stadt eine Gutschrift in Höhe von 32.000 € aus, was einer mietfreien Zeit von 2 Jahren für diese Fläche gleichkommt. Die Einmalzahlung für die Einrichtung „Haus des Jugendrechts“ würde sich dadurch auf 3.000 Euro verringern.

 

Auf lange Sicht bietet die Optionsfläche in den nächsten 20 Jahren einen sinnvollen Expansionsraum, der an bestehende Mietflächen anschließt und so bei Bedarf eine organisatorische Ausdehnung möglich machen würde.

 

Aktueller Nutzungsvorschlag:

 

Umsetzung der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 3. Dezember 2009 und 3. Mai 2012 über die Bereitstellung eines Büroraumes und eines Sitzungsraumes

 -Räume für den Stadtschülerrat-:

 

In der Optionsfläche von insgesamt 126 m² könnte dem Stadtschülerrat ein Büro (30 m²) mit einer Unisex-Toilette und einer kleinen Teeküche zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin bietet sich die Möglichkeit, einen großen Besprechungsraum (30 m²) zur gemeinsamen Nutzung der städtischen Organisationseinheiten und des Stadtschülerrats, sowie ein Expansionsbüro/einen kleinen Besprechungsraum (16 m²) für die städtischen Organisationseinheiten einzurichten.