Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0438Ausgegeben am 26.07.2018

Eing. Dat. 19.07.2018

 

 

 

 

 

Naturschutzbeirat der Stadt Offenbach a. M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-229 (Dez. I, Amt 10) vom 18.07.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung 7 Personen als Mitglieder und 7 Personen als stellvertretende Mitglieder, die über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlicher Wissenszweige verfügen, für den Naturschutzbeirat vorschlägt.

 

 

Begründung:

 

Nach § 22 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sind bei der obersten Naturschutzbehörde und den unteren Naturschutzbehörden unabhängige Naturschutzbeiräte zu bilden. Sie beraten die Naturschutzbehörden in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes. Der Beirat ist von der Naturschutzbehörde über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten.

 

Naturschutzbeiräte sollen höchstens zwölf Mitglieder haben. Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder sollen auf Vorschlag der in Hessen anerkannten Naturschutzver-einigungen berufen werden, die übrigen auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft. Die Mitglieder des Beirates sollen orts- und sachkundige Personen sein und werden vom Magistrat berufen. Bedienstete der unteren Naturschutzbehörde können nicht berufen werden.

 

Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre. Der Ablauf der derzeitigen Wahlperiode am 31.08.2018 erfordert die Berufung neuer Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen. Von den acht anerkannten Verbänden konnten nur fünf Verbände Mitglieder für den Naturschutzbeirat der Stadt Offenbach benennen.

 

Gemäß § 13 HGlG ist die paritätische Besetzung zu beachten. Es sollen mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigt werden.