Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0446Ausgegeben am 26.07.2018

Eing. Dat. 19.07.2018

 

 

 

 

 

Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebes zum 31.12.2017, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-251 (Dez. III, ESO) vom 18.07.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2017 (siehe Anlage) wird festgestellt.

2.    a) Die Betriebsleitung schlägt vor, 256.766,87 € aus der erwirtschafteten Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010 zur letztmaligen Verrechnung und damit Ablösung der beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen einzusetzen.

       b) Der verbleibende Betrag in Höhe von 179.920,73 € zuzüglich einer Entnahme aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD" in Höhe von 73.312,40 €, somit in Summe 253.233,13 €, wird ausgeschüttet.

       c) Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2017 in Höhe von 2.068.578,13 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD" und „Krematorium" der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2017 erstellt. Dieser wurde von der der Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Zu 2.
a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals des hoheitlichen Bereichs, wie auch in der Vergangenheit, mit 4% bezogen auf das Stammkapital (10.917.189,80 €), somit in Höhe von 436.687,60 €, festzusetzen. Mit Bezug auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010, DS I (A) 610 zur Finanzierung erweiterter Straßenreparaturen, wird die Auszahlung der Eigenkapitalverzinsung um den Schlussbetrag i.H.v. 256.766,87 € reduziert und stattdessen für die Tilgung und nunmehr vollständige Ablösung der 3,5 Mio. EUR Vorfinanzierung durch den ESO Eigenbetrieb eingesetzt.

b) Im Schutzschirmvertrag der Stadt Offenbach mit dem Land Hessen ist vereinbart, dass aus dem ESO Eigenbetrieb in Summe 510.000 €/a im städtischen Haushalt zu berücksichtigen sind. Somit wird vorgeschlagen, über die 436.687,60 € aus der Eigenkapitalverzinsung hinaus, zusätzlich 73.312,40 € aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ auszuschütten.

c) Der Jahresgewinn 2017 des ESO Eigenbetriebes wird vom Wirtschaftsprüfer Schüllermann und Partner AG mit 2.578.578,13 € ausgewiesen. Berücksichtigt sind hierbei die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie der diesbezügliche Solidaritätszuschlag.

Da die Kapitalertragsteuern aus den Betrieben gewerblicher Art „DSD“ und „Krematorium“ erst nachgelagert festgesetzt und fällig werden, sind diese Steuern in Höhe von zusammen < 100 T€ noch nicht enthalten und daher bei Fälligkeit noch abzuziehen.

Zu 3.
Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss liegt zur Auslage im Büro der ehrenamtlichen Stadträte und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Jahresabschluss 2016

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.