Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
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2016-21/DS-I(A)0462 Ausgegeben am 03.09.2018
Eing. Dat. 16.08.2018
Grundstücksverkauf Am Entensee 23, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-282 (Dez. I, Amt 80) vom 15.08.2018
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt
Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das
Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 3 Nr. 764 = 345 m² zu folgenden wesentlichen
Bedingungen:
2. Der
Kaufpreis beträgt 196.411,00 EUR (rd. 570,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier
Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto
10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten
des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden
von dem Käufer getragen.
4. Für alle
Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main
eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Am Entensee 23 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2094. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 11,28 EUR/m² = 3.891,60 EUR/Jahr.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage