Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0469Ausgegeben am 12.09.2018

Eing. Dat. 12.09.2018

 

 

 

 

 

Sozialen Wohnraum schaffen mit ‚Vermiete doch an die Stadt‘

Antrag DIE LINKE. vom 12.09.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach möge prüfen und berichten, wie sich das Modell „Vermiete doch an die Stadt“, das in Viernheim praktiziert wird, auf Offenbach übertragen lässt. Ferner wird der Magistrat beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, welches der Stadt Offenbach ermöglicht, mit dem Projekt „Vermiete doch an die Stadt“ Wohnungslosigkeit und die Überlastung von Notunterkünften zu bekämpfen. Das erarbeitete Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

In Offenbach sind viele wohnungssuchende Haushalte auf Wartelisten für sozialen Wohnraum registriert. Die Notunterkünfte sind überlastet.

Wohnraum ist ein begehrtes Gut, insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Diskriminierung und Stigmatisierung sind auch auf dem Offenbacher Wohnungsmarkt Alltag. Familien, Menschen im Leistungsbezug, Geringverdiener_innen und Alleinerziehende haben es oft schwer eine Wohnung zu finden. Aus diesem Grund müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um  die Situation zu verbessern. Eine Möglichkeit für die Stadt Offenbach wäre, leer stehenden Wohnraum von privaten Vermietern anzumieten. Unter dem Motto „Vermiete doch an die Stadt“ hat die Stadt Viernheim vor knapp 2 Jahren ein entsprechendes Modell mit Erfolg gestartet. Ziel ist es, private Vermieter zu gewinnen, die bereit sind, ihre freien Wohnungen an die Stadt als sozialen Wohnraum zu vermieten. Ein ähnliches Modell wird ebenfalls erfolgreich von der Neue Wohnraumhilfe gGmbH in Darmstadt verfolgt. Das Projekt „Privat-Vermieter Südhessen“ hilft Wohnraumsuchenden durch Mietgarantien gegenüber den Vermieter_innen, Beratung und Vermittlung.

Damit wird das Risiko eines Mietausfalles bzw. von nicht bezahlten Mietschäden ausgeschlossen, da die Stadt der Mieter ist. Die Stadt ist in allen Belangen erster Ansprechpartner für den Vermieter. Auch bei der Auswahl der Untermieter kann der Wohnungseigentümer mitbestimmen. Auf Wunsch können befristete oder unbefristete Mietverträge mit der Stadt geschlossen werden. In der Regel sind die Mietverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen von beiden Seiten wieder aufgehoben werden. Die Mietpreise sollten sich allerdings in angemessenem Umfang bewegen und die Wohnungen in einem ordentlichen Zustand sein. 

Laut Pressemitteilung der Stadt Viernheim sind zwei Jahre nach Beginn der Initiative 41 Wohnungen an insgesamt 138 Personen vermittelt worden. Im Idealfall ist eine 100%ige Kostendeckung gewährleistet, da die Miete bei der Stadt lediglich ein durchlaufender Posten ist. Die Stadt tritt gegenüber dem Vermieter als Vertragspartner auf und bezahlt die Miete. Die Stadt gibt die Mietkosten an die Untermieter weiter, die ihre Mietzahlung vom Jobcenter/Sozialamt erhalten oder von ihrem Einkommen (und ggf. Wohngeldzuschuss) finanzieren. 

Aufgrund von Unterschieden im Mietpreis zum erstattungsfähigen Mietpreis von Seiten des sozialen Leistungserbringers bleibt eine Unterfinanzierung bzw. Bezuschussung durch die Stadt nicht aus. Die Stadt Bensheim, die das Modell kürzlich ebenfalls eingeführt hat, geht von einer Refinanzierungsquote von 95 % aus. Dies deckt sich mit den Erfahrungen aus Viernheim, wo die Refinanzierungsquote nach zwei Jahren bei ebenjener Zahl liegt. Durch eine gleichzeitige Entlastung der teuren Notunterkünfte könnten die entsprechenden Mehrkosten jedoch wieder aufgefangen werden.