Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0486Ausgegeben am 12.10.2018

Eing. Dat. 02.10.2018

 

 

 

 

 

Datenleitungen und Übergabepunkte für Internetverbindungen

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 02.10.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt:

 

Bei Baumaßnahmen über längere Straßenzüge, welche die Erneuerung von Asphalt- und Pflasterdecken oder/ und Leitungsarbeiten erfordern, dafür Sorge zu tragen, dass:

 

- Jedenfalls Leerrohre für Datenleitungen mit Anschlusszugängen eingebracht werden

- bestenfalls Datenleitungen verlegt werden.

 

Die Leerrohre und ggf. zu verlegende Datenleitungen sollen so gewählt werden, dass der jeweils aktuellste Standard von diversen Anbietern verlegt werden kann.

 

Unabhängig hiervon sollte, aufbauend auf dem Grundsatz-Beschluss Breitband, 2011-16/DS-I(A)0668/1, vom 26.02.2015 für neue Baugebiete unter dem Punkt „Erschließung Telekommunikation“ die Bandbreite aufgezeigt werden, mit der das Plangebiet erschlossen wird oder welche alternativen Möglichkeiten über die verfügbare Telekommunikationsinfrastruktur bestehen.

 

Der Magistrat wird ferner beauftragt, gemäß Beschluss 2011-16/DS-I(A)0435/1 vom 12.09.2013 „Grundsatzbeschluss Breitband“ in Bezug auf folgenden Punkt, die mögliche Umsetzung zu prüfen und diesen gegebenenfalls direkt umzusetzen:

- Bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festzulegen.

 

Zudem ist gemäß selbigen Beschluss der Bedarf für einen Breitbandatlas, also ein Verzeichnis der bekannten verlegten Leerrohre und Glasfaser zu prüfen, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach zu veröffentlichen ist.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Digitalisierung der Gesellschaft wird die Bereitstellung von Datenleitungen mit möglichen Anschlusspunkten, zum Beispiel öffentliche W-LAN-Bereitstellungspunkten, immer wichtiger. Offenbach muss für die zukunftsweisende Entwicklung vorbereitet sein. Eine vorsorgliche Maßnahme ist, Versorger im Hinblick auf Interesse an eigenen Leitungsbauarbeiten abzufragen, gleichsam muss die Stadt im eigenen Interesse handeln und gegebenenfalls Leerrohre einbringen.

 

Aktuell sind bereits erste Defizite im Versorgungsnetz Offenbachs erkennbar. Beispielsweise scheiterte die mögliche Bereitstellung von W-LAN für die Nutzerinnen und Nutzer der Offenbacher Bibliothek an der nicht ausreichenden Datenleitungs-Infrastruktur. Eine Bereitstellung von W-LAN an neuralgischen Punkten des ÖPNV, zum Beispiel am Marktplatz, könnte durch die NIO ebenfalls erfolgen, sobald die vorhandenen Datenleitungen hierfür ausreichende Kapazitäten bieten.

 

Im Antrag sollen grundsätzlich alle Asphalt- und Pflasterdecken oder/ und Leitungsarbeiten eingeschlossen werden. Ausgenommen davon sind oberflächliche Asphaltausbesserungsarbeiten.

 

Um Offenbach zukunftssicher aufzustellen ist der jeweils aktuellste Standard anzustreben, so beispielsweise derzeit in der Regel 60mm Durchmesser Rohre für Glasfaser mit HFC, FTTB oder FTTH Übergabepunkten.

 

Zu dem kann die Darstellung der Güte der Breitband-Versorgungsnetze bei Ansiedlungswilligen den entscheidenden Ausschlag für Offenbach geben.