Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0500Ausgegeben am 01.11.2018

Eing. Dat. 18.10.2018

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-366 (Dez. II, Amt 20) vom 17.10.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. die Haushaltssatzung 2019 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2019 und der Stellenplan für das Jahr 2019 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2019 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

3. das beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2019 wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordneten-versammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts, des Stellenplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92 Abs.4 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Haushaltsplanung nicht erreicht wird. Das HSK für das Haushaltsjahr 2019 basiert grundsätzlich auf dem Konsolidierungsvertrag (Schutzschirmgesetz – SchuSG) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main. Neben den im Konsolidierungsvertrag vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen wurden im Zahlenmaterial des Haushalts 2019 korrigierenden Maßnahmen (Ersatzmaßnahmen) eingepreist, welche die Einhaltung des Konsolidierungspfades sicherstellen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlagen:

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.