Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0543Ausgegeben am 17.01.2019

Eing. Dat. 17.01.2019

 

 

Grundstücksverkauf Reichertweg 12, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-005 (Dez. I, Amt 80) vom 17.01.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 70/35 = 2.339 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 458.444,00 EUR (196,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Reichertweg 12 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Im Rahmen seiner Zukunftsplanungen ist die Firma bereits im April des Jahres auf die Stadt zugekommen und hat um ein Kaufangebot für das Erbbaugrundstück gebeten. Mit Schreiben vom 17.08.2018 wurde der Firma sodann ein Kaufangebot auf der Basis einer aktuellen Grundstücksbewertung unterbreitet.

 

Im Hinblick auf den aktuellen und künftigen Platzbedarf des Unternehmens stand im Raum ggf. einen Umzug in das Kreisgebiet ins Auge zu fassen. Anlässlich einer kürzlichen Gesellschafterversammlung hat sich das Unternehmen entschieden, mit Blick auf die Möglichkeit des Erwerbs des Erbbaugrundstücks, den Firmenstandort in Offenbach am Main beizubehalten.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2036. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 12,00 EUR/m² = 28.068,00 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert). Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage