Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
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2016-21/DS-I(A)00561 Ausgegeben am 14.02.2019
Eing. Dat. 14.02.2019
Grundstücksverkauf Karl-Nahrgang-Weg 10, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-059 (Dez. I, Amt 80) vom 13.02.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt
Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das
Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 8 Nr. 24/3 = 482 m² zu folgenden
wesentlichen Bedingungen:
2. Der
Kaufpreis beträgt 248.712,00 EUR (516,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier
Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto
10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten
des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden
von dem Käufer getragen.
4. Für alle
Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main
eingetragen.
5. Die
Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die
Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Karl-Nahrgang-Weg 10 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigten haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2074. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 5,65 EUR/m² = 2.723,30 EUR/Jahr.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen
Plan
Nichtöffentliche Anlage