Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0594Ausgegeben am 09.05.2019

Eing. Dat. 09.05.2019

 

 

 

 

 

Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-142 (Dez. III, Amt 51) vom 08.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die in Anlage beigefügte Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 23 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) umfasst die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 SGB VIII u. a. die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Nach § 23 Abs. 2a SGB VIII wird die Höhe der laufenden Geldleistung von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Um dieser leistungsgerechten Ausgestaltung gerecht zu werden und vor dem Hintergrund, dass die Höhe der Geldleistung seit 2010 nicht erhöht worden ist, wurde eine Anpassung der laufenden Geldleistung vorgenommen. Diese Anpassung ist auch deshalb dringend notwendig, weil insbesondere der Kreis Offenbach, der den Tagespflegepersonen eine höhere laufende Geldleistung gewährt, eine ansteigende Zahl an Tagespflegekindern bei Tagespflegepersonen in der Stadt Offenbach betreuen lässt und der Stadt Offenbach dadurch dringend benötigte Tagespflegeplätze verloren gehen.

Um eine Qualitätssicherung der Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten, ist die Höhe der laufenden Geldleistung an die regelmäßige Teilnahme an förderfähigen Fortbildungsveranstaltungen gekoppelt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Auswirkungen im Haushalt 2019 wurden bei der Haushaltsplanung im Produktsachkonto 06010200.7250000451 berücksichtigt. Die Mehrausgaben belaufen sich nach Berechnungen des Jugendamtes auf voraussichtlich 90.000,00 Euro. Eine präzise Vorausberechnung ist nicht möglich, da die Ausgaben von der Auslastung und der Belegungsdauer bestimmt werden, die im Vorhinein nicht bekannt sind.

 

Der Elternbeitrag gem. § 2 von 1,00 Euro je Stunde entspricht dem bisherigen Stundensatz. Die Regelung des § 2 Ziffer 1.1 ist neu und dient der Gleichstellung mit der institutionellen Betreuung. Zudem gilt auch in der Kindertagespflege die Zusatzentlastung für Geschwisterkinder, so dass der gesetzlichen Staffelung von Beiträgen Rechnung getragen worden ist.

 

Alle in dieser Begründung nicht näher erläuterten Bestimmungen der vorgelegten Satzung entsprechen im Wesentlichen bisher bereits geübter Verwaltungspraxis bzw. bereits beschlossenen Vorgaben des Jugendhilfeausschusses. Sie dienen der Absicherung rechtskonformen Verwaltungshandelns.

 

Die mit der Satzungsänderung verbundenen finanziellen Auswirkungen sind mit der Kämmerei abgestimmt worden. Um die weitere Erhöhung der laufenden Geldleistung im Jahr 2020 stemmen zu können, werden entsprechende Mittel bei der Haushaltsplanung 2020 eingeplant werden.

Anlage:

Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main