Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0603Ausgegeben am 11.06.2019

Eing. Dat. 23.05.2019

 

 

 

 

 

Stadträumliche Gliederung – Stadtteile

hier: Satzung über die Stadtteilbenennung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-164 - Dezernat I (Amt 10), III (Amt 81), IV (Ämter 62 und 60) vom 22.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die in der Anlage beigefügte „Satzung über die Stadtteilbenennung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung)“ wird beschlossen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die unter 1. erfolgte Festlegung und Benennung der Stadtteile in allen Satzungen, Richtlinien und Veröffentlichungen nachzuführen.

 

 

Begründung:

 

Das Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main wird je nach inhaltlichem Fokus für verschiedenartige Belange in Teilräume gegliedert. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder Zuordnungsfragen aufgeworfen. Als Beispiel angeführt werden kann hier z. B. eine Anfrage eines Forschungsinstituts, das für eine bundesweite Vergleichsstudie die Einwohnerzahl der Innenstadt Offenbachs erfragte. Die Innenstadt ist bislang jedoch nicht offiziell als Stadtteil definiert. Als weiteres Beispiel kann die räumliche Gliederung der Stadt im Bildungsbericht herangeführt werden, der Offenbach in fünf Teilgebiete gliedert – eine Gliederung, die ansonsten zu keiner Anwendung / Analyse herangezogen wird.

 

Klarstellend sowie zur Förderung der Identifikation der Bewohner mit ihrem Stadtteil ist es sinnvoll, das Stadtgebiet flächendeckend in Stadtteile zu gliedern. Bisher liegen für einzelne Stadtteile Stadtverordnetenbeschlüsse vor, die Stadtteilgrenzen definieren und die Stadtteile benennen. Daneben kursieren einerseits im allgemeinen Sprachgebrauch Offenbachs Ortsbezeichnungen ohne eindeutigen Ortsbezug und andererseits sind einige durchaus räumlich differenzierbare Stadträume mit gewisser Identität bislang namenlos.

 

Die Forderung nach einer flächendeckenden Gliederung mit Stadtteilen für das Stadtgebiet ergibt sich zudem aus fachlichen Gesichtspunkten inkl. Anforderungen aus statistischer Sicht. Diese flächendeckende Gliederung ist eine wesentliche Voraussetzung, um gebietlich zuordnen zu können und darüber hinaus ist sie die Voraussetzung für jegliche gebietsbezogene Auswertung von Daten und für Analysen, die für eine Vielzahl von Vollzugs- und Planungsaufgaben benötigt werden.

Damit muss ebenfalls zwingend eine Einbeziehung und Zuordnung der unbebauten Gebiete wie Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen etc. für die stadträumliche Gliederung erfolgen.

Die Anlage beinhaltet einen verwaltungsseitig abgestimmten Vorschlag der stadträumlichen Gliederung Offenbachs in Stadtteile. Die bereits durch Beschlusslage definierten Stadtteile wurden darin weitgehend übernommen und nur in Randbereichen klarstellend geändert. Die vorgeschlagenen neuen Abgrenzungen orientieren sich an der statistischen Bezirksgliederung. Wo dies aus unterschiedlichsten Gründen wenig plausibel erschien, wurden unter Beachtung der statistischen Blöcke folgende Kriterien zur räumlichen Gliederung herangezogen:

 

-           Nutzungsstruktur

-           Baustruktur

-           Stadtgenese

-           Verkehrstrassen mit trennender Raumwirkung und

-           Trennwirkung von nicht eindeutig zuzuordnenden Grünflächen und
Gewerbegebieten.

 

Die Berücksichtigung der statistischen Blöcke bei der neuen Raumgliederung stellt sicher, dass auch nach Einführung der Stadtteile Langzeitanalysen mit gleichem Raumbezug, etwa den statistischen Bezirken, möglich sind.

 

 

Für die Namensgebung der Stadtteile wurden die gesetzlichen Richtlinien herangezogen. Wie eine Benennung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der zugehörigen Kommentierung bzw. den am 9.12.1974 erlassenen „Richtlinien für die besondere Benennung von Gemeindeteilen…“ (StAnz. 1974 S. 2367) des Ministers des Innern zu § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Danach sind Gemeindeteile Ortsteile (Stadtteile) und Wohnplätze. Ortsteile werden definiert als „aneinandergrenzende oder räumlich voneinander getrennte Teile des Gemeindegebiets, die auf Grund ihrer historischen oder einheitlich baulichen Entwicklung nach Größe, Einwohnerzahl und besonderer Funktion eine engere örtliche Gemeinschaft darstellen“. Ortsteilnamen sollen sich an den historischen oder geographischen Gegebenheiten orientieren und sind grundsätzlich nach dem Muster „Stadt…/Stadtteil…“ zu benennen. Bei der Benennung ist darauf zu achten, dass die Namen einschließlich der aufgelösten Umlaute 16 Schreibstellen nicht überschreiten sollen.

 

Bei der Benennung der Stadtteile ist in Offenbach festzustellen, dass zahlreiche Ortsnamen mit diffusem Ortsbezug bereits im allgemeinen Sprachgebrauch existieren. Dies gilt etwa für „Buchrain“, „Buchhügel“, „Musikerviertel“, „Nordend“, „Westend“ usw.

Vor allem die älteren Quartiere der „erweiterten Innenstadt“, d.h. zwischen Bahn und B43-Ring, verfügen bislang über keine individuellen Stadtteilbezeichnungen. Hier wird auf Arbeitsebene bislang die Stadtteilbezeichnung „Senefelderquartier“ geführt, die zur Stärkung der lokalräumlichen Identifikation der Bewohner auch offiziell eingeführt werden könnte.

Schließlich verbleiben Bereiche, die bei der Benennung als „Bieberer Berg“ auf ihr topographisches Spezifikum oder als „Lindenfeld“ auf ihre historische Kataster-/ Flurbezeichnung zurückgreifen.

 

Auf die Abgrenzung von Quartieren innerhalb der Stadtteile Bieber und Bürgel, die im Sprachgebrauch und auf Arbeitsebene durchaus vorzufinden sind, wurde verzichtet, um nicht dem Zusammenwachsen von Ortskernen und Neubaugebieten und einer unerwünschten Kleinteiligkeit entgegenzuwirken.

 

Die in der Anlage beigefügte „Stadtteilsatzung“ zur Festlegung und Benennung von Stadtteilen im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wurde der Arbeitsgruppe (AG) Straßenbenennung der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20.06.2017 vorgestellt. Die AG empfiehlt den Entwurf der Verwaltung mit nachstehender Änderung zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Änderungswunsch gemäß Protokoll zur Sitzung wurde berücksichtigt und lautet wie folgt:

„Abweichend vom vorliegenden Entwurf soll es keine zwei gesonderten Stadtteile „Buchhügel“ und „Lichtenplatte“ geben. Stattdessen soll beides zusammen ein Stadtteil mit dem Namen „Buchhügel“ sein.“

 

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 12 HGO i.V.m. § 51 HGO.

Anlage:

Stadtteilübersicht

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.