Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0607Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

 

 

 

KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH

hier: neuer Gesellschafter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-184 (Dez. I, Amt 20) vom 12.06.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Aufnahme der Gebietskörperschaft, Stadt Erlensee (Main-Kinzig-Kreis), als neuer Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird zugestimmt.

 

2.     Die KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen) an die Stadt Erlensee (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 150,00 € abtreten, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2019 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden können. Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 3
Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der oben genannten Abtretung von Geschäftsanteilen zu.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist unmittelbar mit 3,71%, dies entspricht nominal 1.100,00 €, am Stammkapital der Gesellschaft von derzeit nominal 29.500,00 € beteiligt. Der jährliche Beitrag gemäß § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages belief sich für die Stadt Offenbach am Main im Geschäftsjahr 2018 auf 12.458,90 €.

 

Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der Gesellschafterstruktur sind Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig. Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus
§ 51 Nr. 11 HGO.