Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0631Ausgegeben am 08.08.2019

Eing. Dat. 24.07.2019

 

 

 

 

 

Friedhofssatzung ändern: Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten

Antrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 24.07.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt die erfolgten gesetzlichen Änderungen zu nutzen um in der Satzung der Friedhofsordnung Offenbach das Aufstellen von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Eine entsprechende Ergänzung ist im
§ 5 der Satzung der Friedhofsordnung Offenbach einzufügen.

 

 

Begründung:

 

Am 1.3.2019 ist die beschlossene Änderung des Landes Hessen zum Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in Kraft getreten, die es Kommunen ermöglicht Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zu verbieten. Diese Möglichkeit möchten die antragstellenden Fraktionen nutzen.

 

Gemäß der Gesetzesänderung muss der Verkäufer - meist der Steinmetz - die Herkunft des Materials dokumentieren oder das Zertifikat einer Prüforganisation vorlegen. Wenn ein solches Zertifikat mit unzumutbarem Aufwand verbunden wäre, erlaubt das Gesetz als Möglichkeit des Nachweises eine schriftliche Erklärung des Verkäufers, dass ihm keine Anhaltspunkte für Kinderarbeit bekannt sind.