Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0636Ausgegeben am 08.08.2019

Eing. Dat. 01.08.2019

 

 

 

 

 

Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach

hier: Projektbeschluss sowie Beschluss über die Einreichung der geänderten Planfeststellungsunterlagen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-278 (Dez.IV, Amt 60) vom 31.07.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, und dem Landschaftsplanungsbüro Stockert, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim/ Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Entwurf ohne Deichabsenkung und mit Verbreiterung des Durchlassbauwerks im Bereich Isenburger Schloss sowie Errichtung einer kombinierten Treppen- und Rampenanlage im Bereich Herrnstraße wird vorbehaltlich des ausstehenden Planfeststellungsbeschlusses zugestimmt.

 

2.    Dem von Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) erstellten Alarm- und Einsatzplan wird zugestimmt.

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, die für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen geänderten Unterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen.

 

4.    Den Gesamtkosten für die Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach am Main, nach der vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, und dem Landschaftsplanungsbüro Stockert, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim/ Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und der vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 18.725.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

5.    Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto

13020100.0952000060, Investitionsnummer 1302010900601201,

„Hochwasserschutz (Stadtanteil) (13.02.01)“ PN 6180, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                         3.740.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                                           5.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                                           4.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                           3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                      __2.485.000,00 €

Gesamt:                                                                                 18.725.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 12.100.000,00 € auf 18.725.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff.

 

 

 

6.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel gem. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz des Landes Hessen, Produktkonto 13020100.36010003860:                                                                                                10.075.695,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                   8.649.305,00 €

Gesamt:                                                                                 18.725.000,00 €

 

7.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 480.313,81 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 51.308,28 €/ p. a. bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

8.    Der Risikobetrachtung wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Grundsatzbeschluss vom 24.02.2011, 2016-21 DS I (A) 695 sowie ergänzend vom 17.11.2016, 2016-21/DS I (A)0093 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens des Projekts „Deichausbau der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach“ beschlossen sowie ergänzend entsprechend mit Beschluss vom 17.11.2016 ergänzt. Die Planfeststellung wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt mit Datum vom 16.06.2011 auf Basis der Planung des Ingenieurbüros IPR beantragt. Nachdem seitens RP Darmstadt die Rückmeldung erfolgte, dass die geplante Absenkung im Bereich der Schlossstraße nicht genehmigt werden soll, wurde seitens Amt 60 in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro IPR die Planung zur Neuvorlage im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses überarbeitet und mit dem RP Darmstadt vorabgestimmt. Die nun vorliegende Planung entspricht der bereits zum Beschluss vom 17.11.2016 vorgelegten Planung, bis auf folgende Änderungen:

 

a.    Auf eine Absenkung im Bereich Isenburger Schlosses, wie ursprünglich vorgesehen, wird verzichtet.

 

b.    Das bestehende Durchlassbauwerk in der Schloßstraße wird zurückgebaut. An der Stelle wird ein neues Brückenbauwerk errichtet. Die Durchgangsbreite wird von 5,50 m im Bestand auf 15,00 m verbreitert. Hierdurch kann das Ziel, an dieser zentralen Stelle eine deutliche Verbindung zwischen Mainvorgelände und Innenstadt/ Isenburger Schloss herzustellen, verwirklicht werden.

Zur Steigerung der Sicherheit erhält der Durchgang zusätzlich eine Beleuchtung.

Die Zugänge zur Deichkrone werden auf der Landseite angelegt und mainaufwärts barrierefrei über eine Rampe erschlossen. Mainabwärts soll eine Treppenanlage entstehen, unter der eine öffentliche Toilettenanlage, der Wunsch zahlreicher Bürger, integriert ist.

Auf das bisher vorgesehene Dalbenbauwerk kann entsprechend der erfolgten Abstimmung mit dem RP Darmstadt verzichtet werden.

 

c.    Zur städtebaulich wichtigen Anbindung der Innenstadt an das Mainvorland sowie den Mainradweg soll eine 17,00 m breite Öffnung an der Einmündung der Herrnstraße geschaffen werden. Die Öffnungsbreite nimmt die vorhandenen Gebäudekanten auf und ermöglicht es so auch, optisch eine weithin sichtbare Blickbeziehung aus der Innenstadt heraus auf den Main herzustellen. Der Wunsch nach einer Öffnung entspricht auch den Anregungen der Lokalen Agenda und zahlreicher Bürger.

Es ist vorgesehen, den Hochwasserdeich im Bereich der Einmündung Herrnstraße auf einer Länge von 17,00 m um ca. 1,00 m abzusenken. Dies entspricht einer Hochwasserabflussmenge (HQ) 200. Bei einem Hochwasser muss dann nur eine einschalige, 80 cm hohe Wand als mobiles Schutzsystem aufgebaut werden. An der Öffnung soll eine kombinierte Treppen- und Rampenanlage errichtet werden. Dadurch ist es möglich, auf dem vorhandenen engen Raum den Deich zwischen Innenstadt/ Herrnstraße und Mainvorland barrierefrei zu queren. Weiterhin ist es möglich, dem Fußweg auf der Deichkrone ohne Unterbrechung über leicht geneigte Rampenanlagen zu folgen.

Im Bereich des Überganges wird zur allgemeinen Sicherheit eine Beleuchtung integriert.

Durch den Ausbau kann der Hochwasserschutz gewährleistet werden und es entsteht eine attraktive Verbindung mit hoher Aufenthaltsqualität, die durch einzelne in die Treppenanlage integrierte Sitzblöcke zum Verweilen einladen.

 

d.    Die ursprüngliche Planung sah vor, die Stützmauer mit Sandsteinverkleidung entlang der Mainstraße nur punktuell auszubessern. Nach eingehender erneuter aktueller Überprüfung ist ein punktueller Austausch der Sandsteinverkleidung nicht mehr ausreichend. Daher ist nun vorgesehen, die Mauer auf ganzer Länge zurückzubauen und eine neue Betonwand mit Sandsteinverkleidung herzustellen.

 

Aufgrund des großen Umfangs der Maindeichsanierung ist eine große Baustellen- und Lagerfläche notwendig. Die allgemeine Baustellenabwicklung erfolgt über den Parkplatz Mainvorgelände. Der Parkplatz im Mainvorgelände wird in Teilbereichen als Baustelleneinrichtungsfläche und Lager genutzt. Ein Teilbereich des Parkplatzes wird gesperrt. Die Zufahrt wird erhalten bleiben, Behinderungen sind jedoch möglich. Es entstehen Einschränkungen für das Parkplatzangebot, den Flohmarkt und die Messeveranstaltungen.

 

Durch das Regierungspräsidium Darmstadt wird ein abgestimmter und aktualisierter Personal- und Zeitbedarfsplan zum Alarm- und Einsatzplan gefordert. Dieser wurde vom Ingenieurbüro IPR erstellt. Es gelten Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser sowie der hierzu vorliegenden spezifischen Regelungen. Durch die oben genannten Änderungen der Planung hat sich der Aufwand im Alarm-Fall gegenüber der bisherigen Planung vermindert. Die Zustimmung von der ESO Stadtservice GmbH, der Feuerwehr und dem Umweltamt liegen vor.

 

Von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde der Stadt Offenbach am 09.04.2018 ein Entwurf für den Planfeststellungsbeschluss vorgelegt. Der Entwurf sah die Genehmigung der eingereichten Unterlagen mit Ausnahme des Abschnitts der beantragten Absenkung im Bereich des Isenburger Schlosses vor. Daraus ergab sich die Erfordernis zu Überarbeitung der Planung für diesen Abschnitt.

Entsprechend Magistratsbeschluss vom 26.09.2018 unter Berücksichtigung der aus dem Planfeststellungsverfahren eingegangenen Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde die Planung für den Planungsabschnitt 1 zwischen Kaiserstraße und Deichtor Allessa in Abstimmung mit dem Umweltamt, der Feuerwehr sowie dem für die Wasserwehr zuständigen ESO und dem RP Darmstadt durch das Ingenieurbüro IPR angepasst.

 

Im Zuge der Planung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurden im Jahr 2011 die Projektkosten mit 12,1 Mio. € ermittelt. Die Kostenermittlung erfolgte seinerzeit auf der Grundlage einer Kostenschätzung. Diese ging von einem Baubeginn im Jahr 2013 aus. Bereits im erweiterten Grundsatzbeschluss vom 17.11.2016 wurde eine Kostensteigerung prognostiziert. Aufgrund der Fortschreibung des Projekts entsprechend dem Beschluss vom 17.11.2016 sowie der aktuellen Planungsänderung war eine Überarbeitung und Aktualisierung der Kosten notwendig. Dabei wurde im Hinblick auf die geplante Bauzeit die zu erwartende Kostensteigerung entsprechend dem Baupreisindex berücksichtigt. Auf der Grundlage der nun vorgelegten Entwurfsplanungen mit einer Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten für das Projekt auf voraussichtlich 18.725.000,00 €. Durch die zusätzliche Kompletterneuerung der Stützmauer einschließlich der Sandsteinverkleidung entlang der Mainstraße entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.220.000,00 €. Der Kostenanteil für die vorgesetzte Sandsteinverkleidung beträgt rund 640.000,00 €.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Es ist darauf zu achten, Freiflächen im Landschaftsschutzgebiet, wo möglich, nur auf befestigten Wegen zu befahren, um die wiederherzustellenden Bereiche gering zu halten.

 

Aufgrund der Lage im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen sind für die Neupflanzungen standortgerechte heimische Baum- und Straucharten auszuwählen. „Fremdländische Bäume und Sträucher“ nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung können nur mit einer Genehmigung in begründeten Fällen gepflanzt werden. Bevorzugt verwendet werden sollte gebietsheimisches Gehölzmaterial/ Saatgut. Dies sollte auch im Pflanzkonzept berücksichtigt werden.

 

Vor Beginn der Rodungs- und Baumaßnahmen ist eine aktualisierende Prüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die 2008 und 2010 vorgefundenen potenziellen Lebensstätten aktuell genutzt werden und ob seitdem neue hinzugekommen sind (v.a. Baumhöhlen). Demnach sind auch die Empfehlungen bezüglich Ersatzlebensstätten ggf. anzupassen. Besonders die Bäume mit potenziellen Winterquartierhöhlen müssen vor Rodung auf diese Funktion hin näher untersucht werden. Die Ersatzlebensstätten (Höhlen- / Halbhöhlenelemente) sind vom Artenschutz-Gutachter zu quantifizieren und geeignete Standorte im räumlichen Zusammenhang aufzeigen, damit die Anbringung der Elemente rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen kann. Die Anzahl sowie die Standorte der Nistkästen bzw. künstlichen Fledermausquartiere sollte in einer Karte dargestellt und dem LPB beigefügt werden. Die Bereitstellung dieser Ersatzlebensstätten sollte vor dem Hintergrund der Gefährdung der betroffenen Fledermausarten sowie einiger nachgewiesener Brutvogelarten in jedem Fall erfolgen, insoweit, auch potenzielle, Brut-/ Nist-/ Ruhestätten verloren gehen.

 

Untere Wasserbehörde

Für den Ausbau des Main-Hochwasserdeichs im Planungsabschnitt PA 1 zwischen Deich-km 0+000 m und Deich-km 1+866 m (Mainstraße/Offenbacher Straße) ist zur Gewährleistung der Standsicherheit des Deiches eine Spundwand vorgesehen. Die geplante Spundwand beeinflusst die natürliche Grundwasserströmung im Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main. Aufgrund der im Stadtgebiet überwiegend vorliegenden, relativ geringen Grundwasserflurabstände ist bei größeren Grundwasserspiegelschwankungen nicht auszuschließen, dass daraus Bauwerksschäden entstehen können!

 

Um die öffentlich wirksamen Umweltauswirkungen, die auf Grund des Ausbaus der Winterdeiche eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (Rücksichtnahmegebot), ist ein Messstellennetz entlang des Deiches auszubauen. Der Ausbau bezieht sich auf die Einbringung von 8 GPRS-Sonden im PA 1 und 4 GPRS-Sonden im PA 2. Abstimmung und Anschluss an das städtische Grundwassermessstellenkataster sind mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Vorfeld der Ausführung vorzunehmen.

 

Im Bereich der Stationen 6+175 bis 6+225 und 6+290 bis 6+325 ist eine Einigung mit den privaten Eigentümern zu erzielen.

 

Es entsteht ein Retentionsraumverlust von 3.730 m³. Der Ausgleich ist im Einklang mit den Maßnahmen der WRRL im Mainbogen vorzunehmen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist vorzunehmen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass einige Ansprechpartner in dem vorgelegten Alarm und Einsatzplan nicht mehr bei der Stadt tätig sind.

 

Die Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich im Außenbereich und im Überschwemmungsgebiet. Darauf ist in der Ausführung gesondert anzugehen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Im näheren und weiteren Umfeld des Bauvorhabens befinden sich zahlreiche Altstandorte mit unterschiedlicher Schadenssituation (saniert, teilsaniert, hydraulische Sicherung läuft noch; siehe dazu Tabelle 4 auf S. 61 und Anlage 45 des hydrogeologischen Gutachtens der Dr. HUG Geoconsult / 1. Bericht, Projekt-Nr. 12115001). Um negative Auswirkungen auf die Schadenssituation bzw. schädliche Veränderungen des Grundwassers infolge Altlasten zu vermeiden, ist der Grundwasseraufstau auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Dies kann laut Gutachter durch die Anordnung von künstlichen hydraulischen Fenstern (Kiespfählen) zur Umströmung der Spundwand in den Deichabschnitten zwischen Deich-km 1 + 020 m bis Deich-km 1 + 130 m und Deich-km 1 + 400m bis Deich-km 1 +630 m gewährleistet werden. Zur Sicherstellung des Monitoring der Grundwasserstände nach Deichbau sollte insbesondere das Grundwassermessstellennetz im Bereich des ehemaligen Farbwerks gemäß Anlage 46 des o. g. Gutachtens (mit den Messstellen GWM 1/15 bis 5/15) installiert werden.

 

Die Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchung im Rahmen der Vorplanung durch Schürfe u. Bohrproben der Dr. HUG Geoconsult GmbH vom 18.11.2010 unterliegen aufgrund der begrenzten Probemengen einer gewissen Unsicherheit. Die Baumaßnahme ist daher zur fachgerechten Zuordnung des Aushubmaterials in die einzelnen Einbauklassen bodengutachterlich zu begleiten. Einstufung, Verwertung und Entsorgung sind mit der zuständigen Abfallbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt abzustimmen.

 

Immissionsschutz

Die Erhöhung der Lärmbelastung um 3 bis 5 dB (A) auf 65 dB (A) bis zu 70 dB (A) im Bereich der abgesenkten bzw. geöffneten Deichabschnitte ist durch die schalltechnische Untersuchung der Fritz GmbH (in der Fassung vom 22.10.2010) nachgewiesen. Zwar dienen Deichkrone und Mainufer nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen, gleichwohl sollten Möglichkeiten zur Schaffung von lärmgeschützten Nischen und Ruhezonen im Plangebiet eruiert werden. Das Mainufer ist ein attraktiver Aufenthaltsort. Schutz der menschlichen Gesundheit, Sicherheit / Hochwasserschutz, Aufenthaltsqualität, Ästhetik und weitere städtebauliche Belange müssen sich nicht gegenseitig ausschließen.

 

Hinweis: Da der Bau von Spundwänden erfahrungsgemäß mit Erschütterungen verbunden ist und Bauwerks-schäden an Gebäuden im Plangebiet nicht auszuschließen sind, sollte vor Beginn ein Beweissicherungs-verfahren durchgeführt und eine Prognose von Erschütterungen gemäß DIN 4150-1:2001-06 "Erschütterungen im Bauwesen – Teil 1: Vorermittlung von Schwingungsgrößen" beauftragt werden.

 

Klimaschutz / Energie

Belange des Klimaschutzes im Sinne der Reduzierung von Treibhausgasemissionen sind von der Planung nicht in relevantem Maß betroffen. Bezüglich des Belangs Lokalklima folgen wir der Aussage des Landschaftspflegerischen Begleitplans, dass die Auswirkung der Planung vernachlässigbar ist: Der Deich selbst stellt ein Strömungshindernis für den Luftaustausch dar, die geringfügige Erhöhung bringt jedoch keine relevante Verschlechterung der Situation mit sich. Die vorhandenen Bäume auf dem Deich sowie dem unmittelbaren Umfeld wirken sich aufgrund der Verschattung positiv, aber nur kleinräumig auf die sommerliche Überwärmung des Standortes aus. Durch die Rodung eines Teils der Bäume reduziert sich das Angebot an verschatteten Aufenthaltsbereichen in den betroffenen Bereichen. Mittel- bis langfristig kann diese Funktion jedoch durch die Neupflanzungen wiederhergestellt werden

 

 

Risikobetrachtung

Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden folgende Sachlagen festgestellt, die trotz vertiefender und gewissenhafter Planung einem Risiko unterliegen:

 

-       Ver- und Entsorgungsleitungen

Im projektierten Baufeld liegen verschiedene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger. Mehrere Strom- und Kanalleitungen queren den Deich, müssen bei den Bauarbeiten gesichert und abgedichtet werden. Im Deichbauwerk ist eine Mittelspannungsleitung zur Grundversorgung der anliegenden Wohnbereiche verlegt. Diese Leitung muss während der Bauarbeiten gesichert und später neu verlegt werden. Auch muss eine Gasleitung auf einer Länge von 55 m aus dem Deichbereich heraus verlegt werden. Die derzeit geltenden Konzessionsverträge sehen eine Kostentragung des Leitungsträgers (z. Zt. ENO) vor. Dies wurde in der Kostenberechnung entsprechend berücksichtigt. Da die Laufzeit der Konzessionsverträge mit der ENO zum 31.12.2019 endet, verbleibt hier eine Unsicherheit bezüglich der Kostentragung.

 

-       Altlasten

Im Zuge der Vorplanung wurde neben der Standsicherheit des Deichbauwerks auch die geogene und abfalltechnische Beschaffenheit des Bodens untersucht. Es wurden im Verlauf des Deichs in Abständen von ca. 50 m bis 75 m Bohrproben und Handschürfungen angelegt, das Bodenmaterial entnommen und auf abfalltechnische Belastungen untersucht. Dabei wurden in Teilabschnitten Belastungen festgestellt, die es notwendig machen, das Aufbruch- und Aushubmaterial einer Deponie zuzuführen. Aufgrund der großen Abstände der untersuchten Stellen unterliegen die Ergebnisse einer gewissen Unsicherheit. Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit können innerhalb sehr kurzer Abstände auftreten. Eine noch engmaschiger angelegte Untersuchung wäre jedoch unwirtschaftlich und würde keine wesentlich höhere Planungssicherheit bringen.

 

-       Kampfmittel

Im Zuge der Ausführungsplanung werden Informationen zu Verdachtspunkten eingeholt, gesammelt und ausgewertet. Das Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten auf Kampfmittelverdacht detektiert. Aufgrund von Störungseinflüssen im Boden sind hier nicht immer klare Freimessungen möglich. Dann ist eine vertiefende Untersuchung notwendig. Sollte durch die Felduntersuchungen keine Freimessung möglich sein, muss eine baubegleitende Überwachung auf Kampfmittel durchgeführt werden.

 

-       Grundwasser

Die Arbeiten finden überwiegend im Deichbereich, oberhalb der Straßenoberkante statt. Nur im Bereich der Bauwerke und bei Leitungsumlegungen ist eine tiefgehende Auskofferung notwendig. Bei den bisher durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde Grundwasser überwiegend in zwei bis drei Meter Tiefe unter OK Gelände angetroffen. Aufgrund jahreszeitlicher Schwankungen ist ein Ansteigen des Grundwasserspiegels jedoch nicht auszuschließen und würde dann ggf. zusätzliche Maßnahmen und Aufwendungen notwendig machen.

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde durch das Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, und das Landschaftsplanungsbüro Stockert, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim/ Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 18.725.000,00 € abschließt.

 

Durch den Wegfall der langgezogenen Deichabsenkung am Isenburger Schloss und der dafür geplanten Absenkung im Bereich Herrnstraße und dem neuen Durchgangsbauwerk Schlossstraße können Baukosten in Höhe von ca. 160.000,00 € eingespart werden:

 

-       Für die langgezogene Absenkung waren seinerzeit Kosten in Höhe von rd. 1.160.000,00 € veranschlagt.

-       Die Baukosten für das Durchgangsbauwerk sind mit 680.000,00 € angesetzt.

-       Die Baukosten für die Absenkung sind mit 320.000,00 € angesetzt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 480.313,81 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Entwurfsplanung, der Alarm- und Einsatzplan, die detaillierte Kostenkontrolle, die Folgekostenberechnung sowie die Risikoanalyse zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Lagepläne

2. Kostenkontrolle

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.