Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0648Ausgegeben am 15.08.2019

Eing. Dat. 15.08.2019

 

 

 

 

 

Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bürgel-Ost

(Lärmschutzwand entlang des Mainzer Rings - von Schönbornstraße bis

Edel-Gasch-Straße - im Bebauungsplangebiet Nr. 580 B und C

„Bürgel-Ost/ Mainzer Ring“ der Stadt Offenbach am Main

hier: Änderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-298 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.08.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die anliegende

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage

Bürgel-Ost (Lärmschutzwand entlang des Mainzer Rings - von Schönbornstraße bis Edel-Gasch-Straße) im Bebauungsplangebiet Nr. 580 B und C „Bürgel-Ost/ Mainzer Ring“ der Stadt Offenbach am Main beschließt.

 

 

Begründung:

 

Die Anlage zur Satzung beinhaltet das Bauprogramm und ist somit wesentlicher Bestandteil der Satzung. Die eingangs gewählte und am 07.05.2015, 2011-16/ DS-I (A) 0698, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Variante wurde im Zuge der vertiefenden Planung nochmals planerisch überarbeitet. So werden die ursprünglich vorgesehenen begrünten Holzelemente durch pflegearme Gabionen aus Stein ersetzt. Des Weiteren soll die Lärmschutzanlage aus bauordnungsrechtlichen und unterhaltungstechnischen Gründen nun an die (westliche) Grundstücksgrenze der parallel zum Mainzer Ring verlaufenden Grünfläche platziert werden. Daher wird für die Lärmschutzanlage aufgrund des angrenzenden Begleitgrüns sowohl der Straße als auch der Immissionsschutzanlage keine spezielle Entwässerungseinrichtung mehr benötigt. Die Entwässerung als Herstellungsmerkmal in § 2 der Satzung entfällt insofern.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dies in der Satzung und deren Anlagen entsprechend nachgeführt werden.

 

Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlagen:

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung, Stand Juli 2019

Änderung der Anlage 1 a zur Erschließungsbeitragssatzung, Stand April 2019

Änderung der Anlage 1 b zur Erschließungsbeitragssatzung, Stand April 2019

Anlage 2 zur Erschließungsbeitragssatzung, Stand Dezember 2014

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach)

hinterlegt und können dort eingesehen werden.