Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0649Ausgegeben am 15.08.2019

Eing. Dat. 15.08.2019

 

 

 

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024

Hier: Erhöhung der Projektbeschlusssumme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort Albert-Schweitzer-Schule zum Schuljahr 2019/2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-299 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.08.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019,

2016-21/DS-I (A)0563 „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“, Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort der Albert-Schweitzer-Schule als Ersatz der vorhandenen Klassenpavillons wird wie folgt angepasst:

 

Der Erhöhung der Gesamtkosten gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung um 375.351,56 € von 2.590.000,00 € auf 2.965.351,56 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:

Produktkonto 03130100.0550000060, Investitionsnummer 0313010500601701„Ankauf von Klassenraummodulen“, PN 8039.

 

Haushaltsmittel 2018:                             380.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                          2.585.351,56 €

Gesamt:                                                  2.965.351,56 €

 

3.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 390.989,41 € auf 463.778,63 € und werden in den folgenden Jahren veranschlagt. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich von 55.325,41 €/p.a. auf 79.469,06 €/p.a. und sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV um 24.143,65 €.

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

1.    Anlass und Historie

Die in den 1970-er Jahren errichteten Pavillons befanden sich in einem schlechten baulichen Zustand, wie auch energetischen Zustand. Unter diesen Voraussetzungen war ein Abbruch und die anschließende Neuerrichtung eines zweigeschossigen Solitärkörpers die wirtschaftlichste Lösung.

 

Die Klassenraummodule an der Albert-Schweitzer-Schule sind als dauerhafter Erweiterungsbau in modularer Bauweise errichtet. In diesem Zuge erfolgte eine Erweiterung um vier zusätzliche Klassenräume für insgesamt acht Klassen.

 

Der Erweiterungsbau ist in Holzmodulbauweise mit einer hohen Vorfertigung geplant. Dies hat zum Vorteil, dass das Gebäude nach einer kurzen Bauzeit in Betrieb gehen kann.

 

Die Ergänzungsvorlage wird aus mehreren kostenerhöhenden Anlässen notwendig.

 

2.    Begründung des Bedarfs

Nachfolgend werden die maßgeblichen Sachstände und deren Auswirkungen erläutert, die eine Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel erfordern.

 

2.1 Baukostensteigerungen

Die Mehrkosten ergeben sich aufgrund der guten konjunkturellen Auslastung in der Bauwirtschaft, die derzeit zu Engpässen und Kapazitätsgrenzen bei den ausführenden Firmen führen. Die konjunkturelle Lage in Deutschland weist insgesamt weiterhin fast überall Steigerungen aus, insbesondere auch in der Bauwirtschaft. Vornehmlich in Ballungsgebieten zeigt sich dies besonders, so dass im Rahmen der Kostenberechnung vorhersehbare Kostensteigerungen, nicht mehr seriös vorhergesagt werden können.

 

In einem ersten Vergabeverfahren wurden keine Angebote abgegeben. Erst in einem darauffolgenden zweiten Vergabeverfahren konnten drei Angebote erzielt werden. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

 

Alle Maßnahmen zur Kostenreduzierung innerhalb der Projektbeschlusssumme wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Planungs- und Kostendaten), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projektes vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 375.351,56 €.

 

3.    Erläuterung zur Kostenberechnung

Ursprünglich war geplant für das Projekt im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 710.000 € zu verausgaben. Aufgrund des Baufortschritts muss eine Zahlungsverschiebung nach 2019 erfolgen. Dies ist möglich, da auf dem Produktkonto 03130100.0550000060 ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und entsprechend verwendet werden können. Die ursprünglich im Haushaltsjahr 2020 für das Projekt Albert-Schweitzer-Schule vorgesehenen Mittel in Höhe von 710.000 € werden in 2020 für andere Projekte benötigt.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 2.590.000,00 € erhöhen sich somit nunmehr auf 2.965.351,56 €.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme erhöhen sich von 390.989,41 € auf 463.778,63 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan