Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0654Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 03.09.2019

 

 

 

 

 

Quartalsberichte über Projekte der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe

Antrag SPD vom 03.9.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in jedem Quartal eine Aufstellung geplanter und laufender Projekte und Investitionsmaßnahmen aller städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe vorzulegen, deren Kosten eine Million Euro übersteigen. Zu diesem regelmäßigen Bericht, der erstmals bis spätestens zur Dezembersitzung 2019 zu erfolgen hat, muss zugleich auf der jeweiligen

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit zur Diskussion

eingeräumt werden.

 

Die Auflistung der Projekte und Investitionsmaßnahmen muss mindestens die
folgenden Informationen enthalten:

 

·         Den Namen der verantwortlichen Gesellschaft bzw. des verantwortlichen
Eigenbetriebs

·         Den Projektnamen

·         Die Zeitplanung der Projekte bzw. wichtiger Projektabschnitte („Meilensteine“), darunter insbesondere der geplante Projektstart, ggf. der tatsächliche
Projektstart, das ursprünglich geplante Projektende und ggf. das derzeit
geplante Projektende

·         Die Projektkosten, d. h. die ursprünglich geplanten Projektkosten, die
gegenwärtigen Ist-Kosten sowie die aktuelle Soll-Kosten-Vorhersage
(forecast)

·         Eine kurze schriftliche Beschreibung des aktuellen Projektstatus sowie ggf. eine Erläuterung von größeren Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan

 

 

Begründung:

 

Die Organisation von speziellen Tätigkeitsbereichen der Stadt Offenbach in Eigenbetrieben und Gesellschaften privatrechtlicher Rechtsform bietet viele Vorteile, die letztendlich zu einer effizienten Aufgabenerfüllung und zur Entlastung des städtischen Haushalts beitragen sollen. Zugleich stellen die Ausgliederungen wie auch die komplexe Gesellschaftsstruktur unter dem Dach der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH eine stete Herausforderung für die politische Steuerung dar.

Weder die Beschlussfassung über den städtischen Haushalt noch die Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes geben dabei zwingend Auskunft über einzelne finanzielle Investitionsvolumina, wie sie etwa aus der Budgetierung der städtischen Verwaltung hervorgehen.

Damit die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung ihr „Budgetrecht“ ausüben und ihrem politischen Steuerungsauftrag gerecht werden kann, sollte eine regelmäßige Aufstellung über die größeren Investitionstätigkeiten der Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften die Transparenz, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der städtischen Aufwendungen gewährleisten.

Nicht zuletzt stellt dieser Antrag eine Konkretisierung zu einer durch die Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 getroffenen Beschlusslage (2011-16/DS-I(A)0394/2) dar. Im seinerzeit beschlossenen Antrag von SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, Piraten und FW zur „Stärkung und Unterstützung der Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften“ heißt es unter Punkt 3: „Zusätzlich zu den Berichten der SOH-Geschäftsführung im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen werden allen Stadtverordneten Quartalsberichte des Beteiligungscontrollings vorgelegt, in denen u.a. Soll/Ist-Vergleiche der Projekte in den Gesellschaften aufgeführt werden.