Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0661Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für das „City Center“

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-332 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und CIC-OF GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

 

2.     Die geschätzten Kosten in Höhe von 127.000,00 € für die Anpassung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Grundstücks in der Berliner Straße 50 -52 und dem dort bestehenden Gebäude „City Center“ im Innenstadtbereich von Offenbach am Main. Das Bestandsgebäude soll umgebaut, modernisiert, umgenutzt, im östlichen Bereich um zwei Geschosse aufgestockt und eine Auskragung im 2. Obergeschoss ergänzt werden. Zukünftig sind gewerbliche oder gastronomische Nutzungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie ein Hotel ab dem 2. Obergeschoss vorgesehen. Die bestehende Spielhalle im Erdgeschoss wird ins 1. Obergeschoss verlagert. Die geplante Gestaltung der Fassade wurde zunächst durch einen temporären Gestaltungsbeirat beraten und anschließend in Abstimmung zwischen Architekt, Vorhabenträger und Stadt finalisiert (siehe Anlage 2).

 

Der Bauantrag für das geplante Vorhaben wurde im Juli 2019 beim Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach eingereicht. Der Antrag ist nicht vollständig. Das Verfahren ruht, bis alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 642 „Innenstadt“. Die Planungen entsprechen dessen Zielsetzungen. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Lage der Spielhalle im 1. Obergeschoss.

 

Im Zuge des geplanten Vorhabens zum Umbau, zur Umnutzung und zur Aufstockung des „City Centers“ wird auch die interne Erschließung neu konzipiert, so dass auf die bisher notwendige Erschließung in Form der Reste der „Zweiten Ebene“ mit Treppenanlage verzichtet werden kann. Der Vorhabenträger wird diese deshalb auf seine Kosten zurückbauen und die Platzoberfläche im Stützenbereich zwischen dem „City Center“ und dem S-Bahn-Abgang zum Marktplatz inkl. vorhandener Entwässerung (wieder-)herstellen. Weitere notwendige Arbeiten nach Abriss der „Zweiten Ebene“, wie insbesondere

-       die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung sowie

-       das Versetzen von Verteilerkästen im Bereich der abzubrechenden Treppenanlage und der Telefonsäule unterhalb der „Zweiten Ebene“

werden von der Stadt übernommen (siehe Begründung zu 2.).

 

Das Bestandsgebäude überragt ab dem 3. Obergeschoss die bisherige, private Grundstücksgrenze an der nördlichen sowie östlichen Gebäudeseite um ca. 2,0 –  2,8 m in den öffentlichen Straßenraum. Auf der Westseite liegen als öffentliche Verkehrsfläche genutzte Bereiche teilweise auf Privatgrund. Zur Bereinigung der Situation bereitet der Städtebauliche Vertrag auch einen Grundstückstausch vor, so dass zukünftig alle Flächen unterhalb der geplanten Arkaden im Eigentum des Vorhabenträgers liegen. Lediglich die Überbauung auf der Ostseite des Gebäudes (im Bereich des Salzgäßchens) bleibt auch weiterhin im Eigentum der Stadt. Hier sind keine Arkaden vorgesehen. Die öffentliche Verkehrsfläche am Marktplatz (Westseite des Vorhabens) ist zukünftig in städtischem Eigentum, ausgenommen ist der Bereich unterhalb der Arkaden, welcher mit einem Wegerecht für die Allgemeinheit belegt werden soll.

 

Zu 2:

Derzeit erfolgt die Beleuchtung der „Zweiten Ebene“ und der angrenzenden öffentlichen Platzfläche zwischen City Center und Berliner Straße teilweise über Leuchtenstandorte auf bzw. unterhalb des Bauwerks der „Zweiten Ebene“. Durch den Abriss der „Zweiten Ebene“ entfallen diese Standorte, für die ein Ersatz zu schaffen ist.

 

Für die Anpassung der bestehenden öffentlichen Straßenbeleuchtung in diesem Bereich liegt seitens der ENO eine Kostenschätzung in Höhe von 127.000,00 Euro brutto vor (Planung und Bauausführung). Da der Abriss der „Zweiten Ebene“ nach derzeitigem Kenntnisstand Ende 2020 erfolgen soll und erst im Zuge dessen die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung erforderlich wird, sind die Kosten im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

 

Das Versetzen der vorhandenen Verteilerkästen sowie der Telefonsäule erfolgt im Zuge der geplanten, städtischen Baumaßnahmen zum Marktplatzumbau und Maßnahmen zum Nahverkehrsplan (NVP).

 

Hinweis: Der Vorvertrag (Anlage 1) enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 1 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordneten-versammlung liegen die Anlagen 2 - 8 zum Städtebaulichen Vertrag (Anlage 2: Entwurfspläne für „Umbau und Aufstockung des City Centers“, Anlage 3: Übersichtsplan über den Abbruch des Bestands, Anlage 4: Konzeptskizze für die Umgestaltung der öffentlichen Platzfläche, Anlage 5: Werbeanlagenkonzept, Anlage 6: Grundlagen im öffentlichen Auftragswesen, Anlage 7: Richtlinie über die Ausführung von Bauarbeiten und Aufgrabungen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Offenbach am Main, Anlage 8: Vordrucke der Stadt für Bürgschaften und Abnahme zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage 1: Städtebaulicher Vertrag (ohne Anlagen 2-8)

Anlage 2: Visualisierungen inkl. Ansicht Nord „City Center“, Stand: 15.08.2019

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die öffentliche Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.