Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0678Ausgegeben am 14.10.2019

Eing. Dat. 02.10.2019

 

 

 

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Änne-Salzmann-Platz, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-362 (Dez. I, Amt 80) vom 02.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     In Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0587) vergibt die Stadt Offenbach am Main das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 182 = 1.495 m² im Erbbaurecht an die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 99 Jahren bestellt.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 8,20 EUR/m² jährlich (4 % vom 1/2 Grundstückswert = 410,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Index-Veränderung neu festgesetzt.

 

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

5.     Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einer integrativen Kindertagesstätte in Kombination mit voraussichtlich 7 Wohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen entsprechend zu nutzen.

Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

Die Pkw-Einstellplätze werden auf dem Erbbaugrundstück nachgewiesen.

 

6.     Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei Nichtbebauung oder nicht ausreichender Bebauung innerhalb einer Frist von 3 Jahren, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten der Erbbauberechtigten vor.

 

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Realisierungsvertrag vom 24.07.2014 zwischen Stadt und der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH für das Baugebiet „Waldheim-Süd, nördlicher Teil“ wurde die OPG u. a. mit der Veräußerung der städtischen Baugrundstücke beauftragt. Aufgrund der jetzt vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht wurde vereinbart, dass die Vergabe nicht über die OPG sondern direkt über Amt 80 erfolgt.

 

Der derzeitige Mangel an Kita- und Krippenplätzen ist allgemein bekannt. Dies gilt verstärkt für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die auf zusätzliche integrative Bemühungen angewiesen sind.

 

Die Erbbauberechtigte betreibt seit 1996 die Integrative Kindertagesstätte Martin-Luther-Park, die im Jahr 2014 um drei U3-Gruppen erweitert wurde.

 

Des Weiteren ist der Verein seit 1978 Träger der Integrativen Kindertagesstätte Tabaluga in Hainburg und seit 2014 auch der Integrativen Kindertagesstätte Kinderland in Dietzenbach.

 

Auf dem Grundstück ist gemäß Bebauungsplan - aufbauend auf dem städtebaulichen Rahmenplan - die Errichtung einer Kindertagesstätte möglich. Im Neubau sollen drei Ü3-Gruppen und eine U3-Gruppe untergebracht werden. Ferner sollen im Gebäude u. a. sieben barrierearme Wohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen entstehen, davon zwei Wohnungen barrierefrei für Rollstuhlfahrer. Das Projekt wird vom städtischen Jugendamt ausdrücklich befürwortet.

 

Nach ersten Kostenschätzungen werden für die Umsetzung des Projektes ca. 4,5 Mio. EUR veranschlagt. Zuschüsse in Höhe von 1 Mio. EUR werden über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ des Bundes beantragt. Weitere Zuschüsse kommen u. a. von der Aktion Mensch.

 

Der für die Erbbauzinsberechnung zu Grunde gelegte Bodenwert von 410,00 EUR/m² ebf. entspricht einem aktuellen Bodenwertgutachten eines externen Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Die Erbbauberechtigte ist mit dem vorgenannten Erbbauzins und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage