Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0714Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Gestaltungsbeirat Offenbach am Main

hier: Beschluss über die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-480 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats wird zugestimmt. Der Bericht zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirats wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Mittelbereitstellung in Höhe von 24.000,00 € p. a. für den Gestaltungsbeirat erfolgt über ein neu einzurichtendes Produktkonto 09010600.6780000060 „Aufwandsentschädigung Gestaltungsbeirat“.

 

Die Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000,00 € p. a. für die geplante Organisation und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt über das Produktkonto 09010600.6010000060 „Öffentlichkeitsarbeit“.

 

Die notwendigen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Änderungsliste zur Haushaltsplanung 2020.

 

3.    Beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement ist eine Geschäftsstelle für den Gestaltungsbeirat einzurichten.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2017 Nr. 2016-21/DS-I(A)0289 wurde der Magistrat beauftragt, „eine Satzung für die Ernennung eines Gestaltungsbeirats vorzulegen. Dieser soll in Zusammenarbeit mit dem Denkmalbeirat und der Stadtverwaltung die Maßnahmen und Bauvorhaben von zentraler stadtgestalterischer Bedeutung begleiten.

 

Begründung:

Die Stadt Offenbach ist im Umbruch und hat auch mit dem Masterplan […] eine Reihe von Projekten in der Planung, die in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden sollen. Daneben findet auch im Innenstadtbereich eine Wandlung im Erscheinungsbild der Stadt […] an zentralen Orten statt. Diese größeren Projekte von stadtgestalterischer Bedeutung sollen neben der Verwaltung und der Politik auch von weiteren Fachleuten beurteilt werden. Ziel soll es sein, die in Offenbach und der Region vorhandene Fachkompetenz mit in Entscheidungsprozesse einzubinden. (…)“

 

Folgende Ziele werden mit der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats in Offenbach am Main insbesondere verfolgt:

-     Erhöhung der städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualität bei stadtbildprägenden Einzelvorhaben,

-     Unterstützung von Bauherren und Planern bei der Findung optimaler Ergebnisse, Vermeidung von Fehlentwicklungen,

-     Schaffung von optimalen Grundlagen für den weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens,

-     Förderung des Bewusstseins für Baukultur in der Öffentlichkeit,

-     Förderung von Akzeptanz bei lokal bedeutsamen Projekten,

-     frühzeitige Bürgerinformation zur Entwicklung der Stadt.

 

Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis des Auftrags die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats Offenbach (Anlage 1) zur Zustimmung vor. Der erläuternde Bericht zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (Anlage 2) wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

 

Hinweis: In der Begründung des Stadtverordnetenbeschlusses Nr. 2016-21/DS-I(A)0289 war zudem enthalten: „Aus Sicht der Antragsteller sollte der Stadtverordnetenversammlung jeweils vor den abschließenden Beratungen zu größeren Projekten eine Stellungnahme des Beirates vorliegen.“

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats definiert keine Vorlage der Stellungnahme vor den abschließenden Beratungen des Beirats, da dies die Unabhängigkeit des Beirats grundsätzlich in Frage stellt und den gesamten Prozess deutlich verlangsamen würde. Derzeit ist die Beratung durch den Beirat mit der Abgabe von Empfehlungen noch am gleichen Tag wie die Präsentation des Vorhabens vorgesehen. Für ein anderweitiges Vorgehen gibt es in anderen Kommunen zudem kein bekanntes Vorbild.

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats Offenbach sieht allerdings die Weiterleitung des Protokolls des Gestaltungsbeirats zur nächsten Sitzung des Magistrats zur Kenntnis vor.

 

Zu 2:

Gemäß Geschäftsordnung sind die Mitglieder des Gestaltungsbeirats für die Teilnahme an den Sitzungen zu entschädigen. Bei üblicherweise vier Sitzungen im Jahr (eine im Quartal) belaufen sich die geschätzten Kosten für je fünf externe Fachleute auf jährlich insgesamt 23.820,00 € (inkl. Reisekosten und Verpflegung). Dieser Betrag wurde für die Mittelbereitstellung auf 24.000,00 € aufgerundet. Die Mittel werden ab 2020 über das Produktonto 09010600.6780000060 „Aufwandsentschädigung Gestaltungsbeirat“ bereitgestellt. Für die Organisation und Öffentlichkeitsarbeit ist eine jährliche Pauschale von 1.000,00 € eingeplant. Diese Kosten werden auf dem Produktkonto 09010600.6010000060 „Öffentlichkeitsarbeit“ bereitgestellt. Die detaillierte Kostenschätzung ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Gemäß Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirats auf Vorschlag des zuständigen Baudezernenten durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung berufen. Der Vorschlag für die Besetzung des Gestaltungsbeirats wird der Stadtverordnetenversammlung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

Zu 3:

Für die Tätigkeiten des Gestaltungsbeirats ist die Einrichtung einer Geschäftsstelle erforderlich. Diese hat insbesondere folgende Aufgaben:

-     Koordinierung und Vorlage der zu beratenden Vorhaben,

-     Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen des Beirats inkl. Ortsbesichtigungen,

-     Erstellung und Zustellung des Beratungsprotokolls,

-     Verwaltung der Geschäftsordnung,

-     Dokumentation der Arbeit des Gestaltungsbeirats,

-     Öffentlichkeitsarbeit.

 

Aufgrund des fachlichen Bezugs wird die Geschäftsstelle beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Stadtentwicklung und Städtebau eingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeiten ca. 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle und zudem Kapazitäten im Geschäftszimmer binden.

Anlagen:

Anlage 1: Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats

Anlage 2: Bericht über die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats

Anlage 3: Kostenschätzung für die Tätigkeiten des Gestaltungsbeirats (jährlich)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.