Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0722Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Starkenburgring, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-490 (Dez. I, Amt 80 und Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 266/15 = 4.524 m², Nr. 325/1 = 345 m², Nr. 266/11 = 362 m², eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.634 m² aus dem Grundstück Nr. 266/8 sowie eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.529 m² aus Nr. 266/22 (gesamt 8.394 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 1.300.000,00 EUR (rd. 155 EUR/m²). Ein Teilbetrag von 1.000.000,00 EUR wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung gezahlt; der Restbetrag i. H. v. 300.000,00 EUR nach Übergabe.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

5.     Der Kaufpreis i. H. v. 1.000.000,00 EUR zzgl. Nebenkosten (max. 100.000,00 EUR) wird 2020 fällig. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2020 vorbehaltlich der Genehmigung der Resteübertragung beim Produktkonto 09010600.0953000060 (sonstige Baumaßnahmen), Investitionsnummer 0901060900601901 (Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün) 500.000 EUR, und auf dem Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), 600.000,00 EUR, zur Verfügung.

 

Der Restbetrag i. H. v. 300.000,00 EUR wird bei Übergabe des Grundstücks im Jahr 2025 fällig. Die dafür vorgesehenen Mittel werden auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 (sonstige Baumaßnahmen), Investitionsnummer 0901060900601901 (Städtebauförderung - Zukunft Stadtgrün), für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

6.     Zur Umsetzung der Maßnahme werden die übertragenen Mittel 2020 von Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901, dem Produktkonto 10010200.0500000180, Investitionsnummer 1001020500801201, überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

7.     Als Folgekosten des Grunderwerbs entstehen Abbruchkosten. Diese sind bereits in Höhe von 303.000,00 EUR auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 (sonstige Baumaßnahmen), Investitionsnummer 0901060900601901 (Städtebauförderung - Zukunft Stadtgrün), für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

 

8.     Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt mittels Mittelabruf kurzfristig nach jeweiliger Rechnungsbegleichung innerhalb des gleichen Haushaltsjahres.

Für den aktuellen Kaufpreis in Höhe von 1.000.000,00 EUR erfolgt diese 2020

-       mit mind. 53.000,00 EUR (= fristgebundene Mittel) aus dem Förderbescheid 2017 mit einer Förderquote von 72,95 %,

-       mit mind. 316.000,00 EUR (= fristgebundene Mittel) aus dem Förderbescheid 2018 mit einer Förderquote von 77,49 %.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.01.2019 (Magistrats-vorlage Nr. 2018-470, Dez. IV, Amt 60) vom 12.12.2018, Nr. 2016-21/DS-I(A)0541 u. a. die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände des Sana-Klinikums beschlossen.

 

Durch neue technische Anforderungen und Umstrukturierungen im Gesundheitswesen sollen auf dem Grundstück neue bauliche Anlagen und zusätzliche klinikaffine Nutzungen untergebracht werden. Der Bebauungsplan soll die bereits bestehende Nutzung festsetzen und ergänzen. Dabei handelt es sich u. a. um die Erschließung und Andienung, die Einbettung des Vorhabens in einen städtebaulichen Gesamtkontext sowie die Sicherstellung des Gesamtprojektes bei einer aus der vorhandenen Bebauung bedingten abschnittsweisen Umsetzung.

 

In der Magistratssitzung am 30.10.2019 wurde die Zugrundelegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan für die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Ferner wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2017 der Magistrat beauftragt, einen Antrag auf Aufnahme des „Grünen Ringnetzes in der äußeren Kernstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu stellen.

 

Nachdem dieser Antrag positiv beschieden und Haushaltsmittel für die Realisierung bereitgestellt wurden, sollen nun in einem ersten Schritt die Flächen am Starkenburgring erworben werden.

 

Die entstehenden Kosten für den Grunderwerb und den späteren Ausbau als Grünanlage werden voraussichtlich zu ca. 80 % vom Fördergeber übernommen.

 

Die Freimachung und damit der Abbruch der dort befindlichen Bestandsgebäude werden erst erfolgen, wenn auf dem Klinikgelände entsprechender Ersatz geschaffen wurde. Bis dahin werden die Baulichkeiten weiterhin durch die Verkäuferin genutzt und von dieser auch die notwendige Unterhaltung bzw. Verkehrssicherung übernommen.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

 

Die Einbringung der Vorlage *(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang sowie eine Abgabe im Rahmen des Nachtrags waren aus zeitlichen Gründen nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage