Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0723Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Klimafreundliche Stadt

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 04.12.2019

 

 

Es wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt sich mit gezielten kommunalpolitischen Projekten den Auswirkungen des Klimawandels anpasst, um die Lebensqualität für die Offenbacherinnen und Offenbacher zu erhalten und

auszubauen.

 

1. Zu diesem Zweck sollen Gelder aus der „Richtlinie des Landes Hessen zur

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ beantragt werden. Der Schwerpunkt sollte in

Offenbach dabei auf folgende förderfähige Maßnahmen gelegt werden:

 

a. Investive Maßnahmen aus dem Bereich Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen, Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche

Maßnahmen sowie Begrünung von Flachdächern oder Fassaden öffentlicher Bestands-Gebäude.

 

b. Förderung für die Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer.

 

c. Ausbau des Trinkbrunnennetzes.

 

2. Dazu begleitend sollen folgende Maßnahmen auf Grundlage von §8 (1) der

Hessischen Bauordnung auf der Fläche Offenbachs wie folgt umgesetzt werden:

 

a.    Die GBO wird aufgefordert, eine Umwandlung von möglicherweise existenten Stein- oder Schottergärten bei anstehenden Grundsanierungsmaßnahmen zu veranlassen, sowie solche zukünftig nicht anzulegen.

 

b. Eine Satzung wird für Offenbach vorbereitet, um die Begrünung der in 2a)

genannten Flächen nachhaltig zu sichern. Hierbei soll festgesetzt werden, dass bei Neubauten Vorgärten in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher

enthalten müssen.

 

c. In Bebauungsplänen sollen jeweils Festsetzungen getroffen werden, welche zum einen die Versiegelung von Flächen reduzieren und zum anderen die

Ausprägung von Stein- und Schotterflächen minimieren – jeweils zugunsten von Grünflächen mit einem angemessenen Umfang an Bäumen und Sträuchern.

 

d. Die Entsiegelung sowie Beschattung von öffentlichen Flächen, z.B. bei

Schulhöfen, Kitas, Sportplätzen, Plätzen sowie die Begrünung von

Flachdächern und Fassaden öffentlicher Ge­bäude soll als mögliche

Teilmaßnahmen im Rahmen von jeweils geplanten anderen Projektmaßnahmen fortgesetzt werden.

 

e. Grundstückseigentümer sollen motiviert werden, Stein- oder Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln, z.B. durch Information über Fördergelder.

 

 

Begründung:

 

Die kommunale Klimarichtlinie des hessischen Umweltministeriums wurde im September 2019 aktualisiert, um Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne noch effektiver unterstützen zu können. Dabei sind neue Förderschwerpunkten, u.a. die Förderung des Ausbaus des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen sowie die Förderung für die Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer neu hinzugekommen. Diese sollte Offenbach unbedingt nutzen, um zum einen den bereits beschlossenen Ausbau der öffentlichen Trinkwasserbrunnen umzusetzen sowie einen attraktiven Anreiz für Immobilienbesitzer*innen zu schaffen um Flächen und Vorgärten zu entsiegeln und zu begrünen. Die Förderquoten wurden zu dem deutlich erhöht. Mitgliedskommunen des Projekts „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ erhalten Fördersätze von 90 Prozent. Eine kostenfreie Vorfeldberatung kann durch die hessenENERGIE durchgeführt werden, um Fragen hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit sowie fachtechnische Aspekte abklären zu können.

 

Letztlich können Grundstückeigentümer im Rahmen der Bemessung der Niederschlagsabwassergebühr im Rahmen der gesplitteten Abwassergebühr Kosten sparen, da Schotterflächen als Verkehrsflächen mit einem Abflussbeiwert von 0,4 in die Kanalgebühren eingehen.

 

Auch Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für das Stadtklima und Artenvielfalt. Sie bilden Nischen für Pflanzen, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen sind. Insbesondere haben sie zu dem als Grünflächen einen bedeutenden Anteil an einer positiven, weil wärmereduzierenden, Klimafunktion.  Kies- und Steinflächen hingegen heizen sich stark auf, speichern Wärme und strahlen sie wieder ab. Somit tragen sie zu einer weiteren Überwärmung bei. Daher ist es wichtig, dass diese Flächen begrünt und nicht als Steingärten ausgebildet sind. Eine Umwandlung bestehender Schottergärten ist zu unterstützen und einer Entstehung solcher Flächen ist rechtzeitig vorzubauen.