Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0730Ausgegeben am 16.01.2020

Eing. Dat. 19.12.2019

 

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Anneliese-Heikaus-Straße, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-500 (Dez. I, Amt 80) vom 18.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 367 = 2.635 m² im Erbbaurecht an die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 99 Jahren bestellt.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 3,24 EUR/m² jährlich (4 % vom 1/2 Grundstückswert = 162,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Index-Veränderung neu festgesetzt.

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einer Kindertagesstätte gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen entsprechend zu nutzen.

Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

6.     Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei Nichtbebauung oder nicht ausreichender Bebauung innerhalb einer Frist von 3 Jahren, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten der Erbbauberechtigten vor.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer und die noch entstehenden Erschließungskosten werden von der Erbbauberechtigten getragen.

Begründung:

 

Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs an Kita-Plätzen soll in Abstimmung mit dem Jugendamt das städtische Baugrundstück an der Anneliese-Heikaus-Straße mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Die Erbbauberechtigte hat hierfür ihr Interesse angemeldet.

Die Planungen sehen die Errichtung einer Kita mit rund 2.300 m² Nutzfläche für 14 Gruppen und rund 250 Kinder vor. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan für das Baugebiet Bürgel-Ost entsprechend als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.

Der für die Erbbauzinsberechnung zu Grunde gelegte Bodenwert von 162,00 EUR/m² entspricht einem aktuellen Bodenwertgutachten eines externen Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Die Erbbauberechtigte ist mit dem vorgenannten Erbbauzins und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage