Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0750Ausgegeben am 20.02.2020

Eing. Dat. 20.02.2020

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Strahlenbergerstraße, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-061 (Dez. I, Amt 80) vom 19.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 345/52 = 950 m² und Nr. 345/75 = 346 m², gesamt somit 1.296 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 1.555.200,00 EUR (1.200,00 EUR/m²) und wird innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     In dem vorstehenden Kaufpreis ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 100.000,00 EUR für Mehraufwendungen seitens der Verkäufer für Umplanung, Genehmigung und erhöhte Baukosten für die auf den Kaugrundstücken genehmigten 34 Kfz.-Stellplätze enthalten.

4.     Bei Weiterverkauf der beiden Kaufgrundstücke durch die Stadt Offenbach am Main erhalten die Verkäufer eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 90 % des Mehrerlöses. Von der Kaufpreisnachzahlung wird der unter 3. bezeichnete Ausgleichsbetrag in Abzug gebracht.

5.     Die Kauffläche wird im Rahmen der Fertigstellung des Projektes der Veräußerer als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum März 2022 kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Bedarfsfall kann die Nutzungsdauer verlängert werden, soweit die Kaufgrundstücke nicht für das geplante Bauvorhaben benötigt werden.

6.     Die Verkäufer erhalten ein Rückkaufsrecht für die beiden Grundstücke zum jetzigen Kaufpreis, falls innerhalb von 7 Jahren nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages die beiden Kaufgrundstücke nicht an einen Dritten weiterverkauft sind.

7.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

8.     Die erforderlichen Mittel für den Kaufpreis sowie für die Nebenkosten i.H.v. ca. 1.680.000,00 EUR stehen vorbehaltlich der Genehmigung der Resteübertragung im Haushaltsjahr 2020 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

9.     Die Verkäufer errichten zwischen ihrem eigenen Objekt und den Kaufgrundstücken eine Planstraße. Die Stadt Offenbach erstattet den Verkäufern mindestens 2/3 der anfallenden Bau- und Planungskosten sowie aller sonstigen abrechenbaren Kosten
öffentlicher Erschließungsleistungen gem. BauGB (einschließlich Gemeindeanteil). Die Abrechnung der jeweiligen Anteile an den vorgenannten Kosten richtet sich nach der oberirdischen Geschossfläche in allen Stockwerken der jeweiligen Gebäude auf den durch die Planstraße erschlossenen Grundstücken. Die Geschossfläche ist unabhängig von der Nutzungsart und der Raumqualitäten (Aufenthaltsräume) allein nach dem Maß der Außenkanten der jeweiligen Gebäude zu ermitteln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mit einem Kostenbetrag für die Herstellung der Planstraße von ca. 600.000,00 EUR zu rechnen. Da dem Vorhabenträger noch nicht alle Anforderungen in Bezug auf den Straßenausbau bekannt sind handelt es sich bei dem vorstehenden Betrag um eine Grobkostenschätzung. Die Veranschlagung des städt. Kostenanteils in Höhe von ca. 400.000,00 EUR erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 bei Produktkonto 10010200.0500000080 (unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).

10.  Die Veräußerer und die Stadt Offenbach verzichten nachbarschaftsrechtlich gegenseitig auf die Einhaltung von Abstandsflächen im Zusammenhang mit der Bebauung der jeweiligen Projektgrundstücke.

 

 

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Vermarktung des östlichen Baugrundstücks im ehemaligen Kaiserleikreisel sollen als Arrondierungsfläche die im Tenor genannten Flurstücke erworben werden. Seitens der Veräußerer war Voraussetzung für die Grundstücksübertragung, dass hinsichtlich der derzeit betriebenen Entwicklung der Fläche zwischen Planstraße, Strahlenbergerstraße und Berliner Straße keine Nachteile hinsichtlich der baulichen Ausnutzung entstehen dürfen. Hiervon betroffen sind insbesondere die im Bereich der zu verkaufenden Grundstücke ursprünglich geplanten Stellplätze, deren Entfall auf dem benachbarten Entwicklungsareal der Verkäufer kompensiert werden müssen. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Für den Aufwand der durch die Umplanung entstandenen Mehrkosten sowie die erhöhten Baukosten wird eine Ausgleichszahlung i.H.v. 100.000,00 EUR geleistet, die im vorstehend bezeichneten Kaufpreis enthalten ist.

 

Der Erwerb erfolgt zu dem aktuell ermittelten Wert i.H.v. 1.200,00 EUR/m² unter Berücksichtigung der angestrebten baulichen Ausnutzung. Die Veräußerer werden darüber hinaus an dem Mehrerlös beim Weiterverkauf beteiligt, indem 90 % der Differenz zwischen dem aktuellen Kaufpreis gemäß Ziffer 2 und dem für die Kauffläche erzielten künftigen Kaufpreis - abzüglich Ausgleichsbetrag - abgeführt wird.

 

Die Kauffläche wird bis zur Fertigstellung des Projektes der Veräußerer als Baustelleneinrichtungsfläche, zunächst befristet bis März 2022, kostenlos überlassen.

 

Sollte innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren ein Weiterverkauf an einen Dritten nicht erfolgt sein, so erhalten die Veräußerer ein Rückkaufsrecht.

 

Ferner beteiligt sich die Stadt an den Herstellungskosten der Planstraße, die zunächst zu 100 % von den Veräußerern vorfinanziert werden. Da das künftige städtische Baugrundstück im Wesentlichen über diese Planstraße erschlossen wird und die Stadt Offenbach für die Projektentwicklung auf den städt. Flächen hiervon erheblich profitiert, erfolgt eine Beteiligung an den Kosten in der Weise, dass sich die Stadt Offenbach mit mindestens zu 2/3 an den hierfür anfallenden Kosten beteiligt. Für die Bauteile B und F der Veräußerer auf ihrem Objektgelände ist eine Bruttogeschossfläche von 48.896 m² geplant, der Planungswert für die durch die Stadt Offenbach zu erwerbenden Grundstücke einschließlich des nach Rückbau des Kaiserleikreisels entstehenden Grundstücks beträgt ca. 105.000 m² Bruttogeschossfläche.

 

Die Eigentümer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage