Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0752Ausgegeben am 20.02.2020

Eing. Dat. 20.02.2020

 

 

 

 

 

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-069 (Dez. III, Amt 51) vom 19.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Auf Vorschlag des Caritasverbandes Offenbach/Main e.V. -  als anerkannter Träger der freien Wohlfahrtspflege wird

 

Frau Christiane Leonhardt-Icten

 

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1d der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Caritasverbandes Offenbach/Main e.V. – Frau Anette Bacher als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Bernd Bleines als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Herr Bleines ist zum 31.08.2018 als Caritasdirektor in den Ruhestand getreten und hat nun auch seine stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Caritasverband Offenbach/Main e.V. – schlägt als seine Nachfolgerin Frau Christiane Leonhardt-Icten vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers aktuelle Caritasdirektorin des Caritasverbandes Offenbach/Main e.V. Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.