Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0769Ausgegeben am 19.03.2020

Eing. Dat. 19.03.2020

 

 

 

 

 

Teilneubau Kita (3) – Rödernstraße 25, Gesamtsanierung - KIPB

hier: Ergänzender Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-125 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.03.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Bestandssanierung Kita (3), Rödernstraße 25, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 6.300.000,00 € um 470.000,00 € auf nun­mehr 6.770.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 470.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 – Rödernstraße, Gesamtsanierung – KIPB“,  wie folgt zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                          1.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2019                                                              2.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                             3.070.000,00 €

Gesamt:                                                                                    6.770.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 6.300.000,00 € auf 6.770.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 2.600.000,00 € um 470.000,00 € auf 3.070.000,00 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgt.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) sowie aus Kreditmarktmitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

Zuweisung Bund (KIP I):                                                        4.913.802,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                    1.856.198,00 €

Gesamt:                                                                                    6.770.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 361.700,80 € um 60.912,00 € auf insgesamt 422.612,80 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 182.049,21 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 6.625,76 € auf 188.674,97 €.

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabe-beschlusses 2016-21/DS-I(A)0578 vom 28.03.2019 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projekt-steuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die

 

      Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten

      Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Neubau

      anzupassen.

 

 

Begründung:

 

1. Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Projekt- und Vergabebeschluss vom

28.03.2019 (2016-21/DS-I(A)0578) dem Teilabbruch des Altbaus sowie dem Neubau mit fünf Kindergartengruppen mit Anbindung an den verbleibenden Bestandsbau mit zwei Kindergartengruppen am Standort der Kindertagesstätte Rödernstraße zugestimmt.

 

Laut Angaben der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) überschreiten die vorliegenden Angebote zur Neuerrichtung der Kita nun die zur Verfügung stehenden Mittel aus der Kostenberechnung um 470.000,00 €.

 

Für die zeitige Vergabe der Generalunternehmerleistung mit einer Auftragssumme von 3.274.689,60 € brutto sowie für die Beauftragung von weiteren Bauleistungen

war kurzfristig die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung mit Stadtverordneten-beschluss vom 19.12.2019 über die Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 100 HGO i. V. m. § 102 HGO notwendig, auch um den durch die Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms des Bundes zwingend vorgegebenen Fertigstellungstermin bis spätestens Ende 2020 einhalten zu können.

 

2. Begründung des Bedarfs

Projektziel gemäß Projektbeschluss ist der Abbruch des Altbaus sowie die Errichtung eines Neubaus mit fünf Kindergartengruppen.

 

Nach Angabe der OPG ist der erhöhte Mittelbedarf im Wesentlichen aufgrund von nicht vorhersehbaren Baupreissteigerungen erforderlich.

 

Um das Projekt innerhalb des engen Terminrahmens umsetzen zu können, hat die OPG die wesentlichen Leistungen (Bauwerk, Baukonstruktion und technische Anlagen/Haustechnik) einem Generalunternehmer beauftragt.

 

Lediglich die Gewerke Abbruch- und Schadstoffsanierung, Erschließungs-, Abwasser-, Erd-, Kanal- und Stahlbetonbauarbeiten, Außenanlagen und Möbel / Ausstattung werden in Form von Einzelvergaben beauftragt.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG und in der „Kostenprognose Mehr- /Minderkosten“ mit Stand 13.11.2019 werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf aus den KG 200 - 700 in Höhe von 470.000,00 € gegenüber der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss verteilt sich nach Angaben der OPG wie folgt:

 

-          KG 200 – Herrichten / Erschließen: Mehrkosten durch erhöhte Submissionsergebnisse von 42.388,46 € brutto.

-          KG 300/400 – Bauwerk + Haustechnik: Mehrkosten durch erhöhte  Submissionsergebnisse bei den Angebotssummen des Generalunternehmers (GU) von 551.356,42 € brutto.

 

-          Bei den noch nicht vergebenen Leistungen der KG 500 und 600 ist zusätzlich ein Zuschlag für Unvorhergesehenes von 54.137,97 € eingeplant.

-          Mehrkosten abzüglich Minderkosten sind im Bereich der Baunebenkosten (KG 700) von 177.882,85 € zu verzeichnen.

 

Zusammenfassung der Kostenaufstellung:

KG 200:                                                                                          42.388,46 €

KG 300/400:                                                                                551.356,42 €

KG 500/600:                                                                                  54.137,97 €

KG 700                                                                                      - 177.882,85 €

Gesamt:                                                                                       470.000,00 €

 

3. Derzeitiger Projekt- und Ausführungsstand/Terminplanung:

Baubeginn mit Abbruch- und Rohbauarbeiten am Bestandsgebäude erfolgte am 05.08.19.

Geplanter Fertigstellungstermin für die Kita geplant: 10.2020

Schlussrechnungen und letzter Mittelabruf im KIPB: 10.2020

Umzug der Kita vom Interimsgebäude in den Neubau: 10.2020

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Kostenprognose Mehr- /Minderkosten), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projekts vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 470.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 € erhöhen sich somit auf 6.770.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan