Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0796Ausgegeben am 04.06.2020

Eing. Dat. 04.06.2020

 

 

 

 

 

Übertragung des städtischen Nachlassvermögens auf die Bürgerstiftung Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-222 (Dez. II und IV, Amt 20) vom 03.06.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

1.         Der Übertragung des städtischen Nachlassvermögens auf die Bürgerstiftung Offenbach am Main wird zugestimmt. Der Bestand des Stiftungsvermögens der Stadt Offenbach am Main betrug per 31. Dezember 2019 insgesamt
2.197.100,53 €.

 

2.         Der Bestand des Stiftungsvermögens in Höhe von 2.197.100,53 € bleibt gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung der Bürgerstiftung Offenbach am Main ungeschmälert erhalten. Das Stiftungsvermögen ist nach den Grundsätzen ordentlicher Wirtschaftsführung sicher und ertragreich anzulegen.

 

3.         Die Bürgerstiftung Offenbach am Main wird verpflichtet über das jeweils abgelaufene Wirtschaftsjahr im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer über die ordnungsgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens in Höhe von 2.197.100,53 € Nachweis zu führen. Die Nachweisführung ist gemeinsam mit dem Jahresabschluss der Bürgerstiftung Offenbach am Main an das Amt „Kämmerei, Kasse und Steuern“ zum Zwecke der Kenntnisnahme zu übersenden.

 

4.         Die Übertragung des Nachlassvermögens erfolgt auf Grundlage des beigefügten Entwurfs einer Vereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Bürgerstiftung Offenbach am Main.

 

5.         Als Mitglied in der Stifterversammlung / Kuratorium wird Herr Markus Riedl, als seine Vertreterin Frau Swetlana Bartusch bestimmt.

 

6.         Der Magistrat beauftragt das Amt „Kämmerei, Kasse und Steuern“ die Umsetzung zu prüfen und bei erfolgreicher Prüfung durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main wurde teils von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt als Erbe bedacht. Hieraus ergaben sich für die Stadt Nachlässe, die bei der Städtischen Sparkasse Offenbach am Main in Form von Sparzertifikaten / Sparbüchern angelegt sind und entsprechend verzinst werden. Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Offenbach am Main die Unterhaltung der Grabstätten der Erblasser zu übernehmen.

 

Die Verpflichtung zur Pflege der Grabstätten der Erblasser wird mit Übertragung des Stiftungsvermögens ebenfalls auf die Bürgerstiftung übertragen. Dies ist entsprechend in beigefügter Vereinbarung festgelegt.

 

Die Stadt Offenbach am Main hat die Nachlässe derzeit bei der Städtischen Sparkasse in Form von Sparzertifikaten / Sparbüchern angelegt. Die erwirtschafteten Zinsen fallen aufgrund der aktuellen Zinssituation jedoch so gering aus, dass die Stadt Offenbach am Main momentan keine Projekte durch die erwirtschafteten Zinserträge finanzieren kann. Die Zinserträge werden derzeit nur auf den jeweiligen Sparzertifikaten thesauriert bzw. zur Finanzierung der Grabpflege herangezogen. Durch die avisierte Übertragung des Nachlassvermögens werden die Zinserträge weiterhin zur Grabpflege und darüber hinaus zur Umsetzung entsprechender Projekte der Bürgerstiftung Offenbach am Main genutzt, wovon die Bürgerschaft der Stadt Offenbach am Main profitiert.

 

Mit der Übertragung des Nachlassvermögens wird festgelegt, dass die Erträge hieraus zur Finanzierung des „Projekts Diesterweg-Stipendium in Offenbach am Main“ zu verwenden sind. Wird das Projekt in Offenbach eingestellt, kann die Stadt Offenbach am Main neu über eine Verwendung der Erträge des Stiftungsbetrages im Rahmen der Satzung der Bürgerstiftung bestimmen.

 

Im Rahmen des von der „Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main“ entwickelten Diesterweg-Stipendium-Programms werden seit Herbst 2015 in Offenbach Kinder und ihre Eltern im Rahmen des von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main entwickelten Diesterweg-Stipendium-Programms gefördert. Dafür hatten sich die Bürgerstiftung Offenbach am Main, Bürgermeister Peter Schneider und Prof. Dr. Roland Kaehlbrandt von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main stark gemacht und die Commerzbank-Stiftung, die Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region sowie die Linsenhoff-Stiftung als Sponsoren für das Kooperationsprojekt gewonnen.

 

Das Diesterweg-Stipendium ist das erste Bildungsstipendium in Deutschland, welches Kinder gemeinsam mit ihren Eltern unterstützt. Es wurde 2008 von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main ins Leben gerufen – mit diesem Grundgedanken: Begabte und motivierte Kinder, denen im Alltag Bildungsbarrieren im Wege stehen, werden unter Einbeziehung der ganzen Familie soweit gestärkt und gefördert, dass sie ein ihrem Potential entsprechendes Bildungs-und Ausbildungsziel erreichen.

 

Das Stipendium soll dazu dienen, Kinder beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule zu unterstützen und Eltern in der Bildungsbegleitung ihrer Kinder zu stärken. Das Stipendium bietet einerseits die Förderung der Kinder und integriert andererseits die ganze Familie mit einem umfassenden Bildungsprogramm. Ein zentrales Element des Programms ist die Förderung der Sprachkompetenz. Ziel des Stipendiums ist es, auf diese Weise den Übergang in die weiterführende Schule zu meistern und den eingeschlagenen Weg erfolgreich weiter zu gehen. Gleichzeitig stärkt das Stipendium die Eltern darin, den Bildungsweg ihrer Kinder aktiv zu begleiten und sich im schulischen und gesellschaftlichen Umfeld engagieren zu können.

 

Die Bürgerstiftung Offenbach garantiert neben der Finanzierung der Grabpflege und der Umsetzung des „Projekts Diesterweg-Stipendium in Offenbach am Main“, die Sicherung des aktuellen Bestandes des Nachlassvermögens. Ausgaben zur Finanzierung des Projektes werden einzig aus den erwirtschafteten Zinserträgen getätigt. Der derzeitige Bestand des Nachlassvermögens bleibt unangetastet.

 

Mit der Übertragung des Stiftungsvermögens erhält die Stadt Offenbach am Main gemäß § 11 der Satzung einen Sitz in der „Stifterversammlung“. Gemäß beigefügter Vereinbarung wird sie dort vertreten durch eine von der Stadt Offenbach am Main zu benennende natürliche Person. Im Kuratorium der Stiftung ist die Stadt Offenbach am Main durch den Geschäftsführer der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH ständig vertreten (Mitglied laut Satzung). Mit der Zustiftung erhält die Stadt Offenbach am Main einen weiteren Sitz im Kuratorium in der Person des von der Stadt Offenbach am Main benannten Mitglieds der Stifterversammlung.

Anlage:

Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Bürgerstiftung Offenbach am Main