Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0831Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.08.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“, beschlossen am 10.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0857), wird wie folgt geändert:

 

§ 3 lautet:

 

§ 3 Ausnahmen

Von der Entrichtung von Parkgebühren bis zur Höchstparkzeit sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb befreit, wenn das Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen ist (Kennbuchstabe „E“) und eine

Parkscheibe ausgelegt wird, die auf den Beginn der Parkzeit verweist.

Diese Ausnahme ist bis zum 31.12.2025 befristet.

 

 

Begründung:

 

Der Umstieg auf Elektromobilität ist ein zentrales Element in der kommunalen Strategie zur Klimaanpassung und zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Luftreinhaltung. Mit einem Anteil von 61 % ist der motorisierte Individualverkehr einer der Hauptverursacher für die schädlichen Treibhausgasemissionen, für die der Verkehrssektor verantwortlich ist (Stadt Offenbach 2016: Energie- und Treibhausgasbilanz Offenbach am Main, 3. Fortschreibung).

 

Zum Abbau der Stickstoffdioxid-Belastung und Verbesserung der Luftqualität ist daher Umstieg von Verbrennungsmotoren auf emissionsarme Fahrzeugen mit Elektroantrieb besonders wichtig und förderungswürdig.

 

Mit der Gebührenbefreiung für reine Elektrofahrzeuge möchte die Stadt Offenbach am Main Fahrzeughaltern und -halterinnen weitere Anreize bieten, sich bei der Neubeschaffung eines Kraftfahrzeugs für ein Modell mit einem rein elektrischen Antrieb zu entscheiden. Durch die Verpflichtung die Parkscheibe auszulegen, wird den Verkehrsüberwachungskräften die Möglichkeit gegeben, die erlaubte Höchstparkdauer zu kontrollieren.

 

Wegen der weiterhin geringen Verbreitung von Elektrofahrzeugen sind die Einnahmeverluste bei den Parkgebühren vernachlässigbar klein, der Nutzen für die Umwelt ist deutlich höher zu bewerten. Da auch heute noch nicht klar abzusehen ist, wie der Bestand an Elektroautos in Zukunft wächst, ist die Begünstigung auf fünf Jahre beschränkt.