Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0835Ausgegeben am 16.09.2020

Eing. Dat. 10.09.2020

 

 

 

 

 

Mehrgenerationenhaus KJK Sandgasse: Neubewerbung für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander-Füreinander“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-381 (Dez. III, Amt 51) vom 09.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das Jugendamt wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander-Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Programmlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028 zu stellen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, das Mehrgenerationenhaus zukünftig - in jedem Fall für die Programmlaufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 - als festen Bestandteil der kommunalen Sozialplanung wie der Jugendhilfeplanung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung vorzusehen. Es ist Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

3.    Die Bundeszuwendung in Höhe von jährlich 40.000,- € wird auf dem Produktkonto 06020100.5420000051 „Zuweisung des Bundes Mehrgenerationenhaus“ vereinnahmt.

 

4.    Für die Dauer der Programmlaufzeit erfolgt die Mittelbereitstellung in Höhe von jährlich 50.000,- € auf dem Produktkonto 06020100.7128000551 „Zuschüsse Mehrgenerationenhaus“. Hierbei sind von der Stadt Offenbach am Main Eigenmittel in Höhe von jährlich 10.000,- € für das Mehrgenerationenhaus bereitzustellen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Das „Mehrgenerationenhaus Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Sandgasse“ (KJK)

bietet unter einem Dach eine breite Palette von generationenübergreifenden Aktivitäten an. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Belebung der östlichen Innenstadt.

Das KJK wird seit 2006 durch die Aktionsprogramme „Mehrgenerationenhäuser I, II und III“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgehend gefördert und jährlich mit einem Betrag in Höhe von
10.000,- € durch Haushaltsmittel der Stadt Offenbach kofinanziert.

 

Zu 2:

Das Förderprogramm verlangt eine Festlegung durch die Vertretungskörperschaft der Kommune hinsichtlich der kommunalen Planung zum demografischen Wandel im

Sinne des Beschlusstenors. Die Vorlage des Beschlusses ist eine der

Voraussetzungen, die zur Erlangung der Fördermittel erbracht sein müssen.

 

Zu 3 und 4:

Die für diese Förderung notwendige jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000,- € ist bei Antragstellung zuzusichern. Die Eigenmittel werden seit 2006 als Honorarmittel erbracht und werden dem o. g. Produktsachkonto entnommen.

Die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beträgt jährlich 40.000,- €.

 

Die Stellungnahme des Amt 20 / Kämmerei bescheinigt die erfolgte Abstimmung.