Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
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2016-21/DS-I(A)0874 Ausgegeben am 11.11.2020
Eing. Dat. 05.11.2020
Grundstückstausch Strahlenbergerstraße/Berliner Straße, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-467 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Zur
Realisierung des Bebauungsplans Nr. 645 wird folgender Grundstückstausch
durchgeführt (jeweils Gemarkung Offenbach Flur 5): Die Stadt Offenbach am Main
übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 75 m² aus dem
Grundstück Nr. 345/42 - im Plan mit (A) gekennzeichnet - sowie eine Teilfläche
von ca. 280 m² aus dem Grundstück Nr. 360/1 (B), gesamt 355 m²,
und erhält die Grundstücke Nr. 345/53 = 939 m², Nr. 345/74 = 600 m² mit
Teilflächen von ca. 660 m² aus Nr. 313/12 sowie ca. 131 m² aus Nr. 313/26 (a),
die Grundstücke Nr. 345/68 = 21 m², Nr. 345/69 = 242 m² und Nr. 345/70 = 103 m²
(b) sowie die Grundstücke Nr. 345/71 = 55 m² und Nr. 345/72 = 62 m² (c), gesamt
2.813 m²,
zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Tausch
erfolgt unentgeltlich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung
übernimmt der Tauschpartner mit Ausnahme von Grundbuchkosten und der
Grunderwerbsteuer für die auf die Stadt zu übertragenden Grundstücke.
3. Die
erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 100.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 beim
Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer
1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
Begründung:
Gemäß Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 645 (voraussichtliche Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2020) ist für eine entsprechende Realisierung ein Grundstückstausch durchzuführen, mit dem insbesondere die künftige Straßenfläche im westlichen Bereich auf die Stadt übertragen wird.
Vorsorglich wurde unter Ziffer 3 ein Betrag i.H.v. 100.000 EUR angegeben, da hinsichtlich der Nebenkosten nicht abzusehen ist, welcher Geschäftswert insbesondere bei der Grunderwerbsteuer zu Grunde gelegt wird.
Der Tauschpartner ist mit den vorgenannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Lageplan
Nichtöffentliche Anlage