Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0908Ausgegeben am 21.01.2021

Eing. Dat. 03.12.2020

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Berliner Straße / am Kaiserleikreisel, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-523 (Dez. I, Amt 80) vom 02.12.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 407/3 = 1.413 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 127.170,00 EUR (90,00 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i.H.v. ca. 140.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021
beim Produktkonto 10010200.0500000080 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Geschäftshauses für den AXA-Konzern auf dem Grundstück Berliner Straße 300 wurden bereits Ende 2019 die angrenzenden Straßenflächen erworben (Flurstücke 305/12 und 407/2).

 

Die Eigentümerin möchte sich nun auch von dem Kaufgrundstück trennen, welches für den Neubau nicht benötigt wurde und welches selbständig nicht bzw. kaum bebaubar ist. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Auf dem Kaufgrundstück befindet sich ein Teil des Grenzgrabens, der noch analog zur Gestaltung auf der östlich angrenzenden Fläche renaturiert werden soll.

 

Die Ämter Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement sowie Umwelt, Energie und Klimaschutz befürworten ausdrücklich den Erwerb dieser Fläche.

 

Bei einem Verkauf an Dritte stünde der Stadt ein Vorkaufsrecht gemäß Hessischem Wassergesetz zu. Aufgrund dessen ist der Verkäufer mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan*

Nichtöffentliche Anlage

 

*Hinweis: Antrag und Lageplan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.