Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0914Ausgegeben am 21.01.2021

Eing. Dat. 14.01.2021

 

 

Grundstücksverkauf Buchrainweg 153 A, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-008 (Dez. I, Amt 80) vom 13.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 454/6 = 496 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 294.624,00 EUR (594,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Begründung:

 

Das Grundstück Buchrainweg 153 A ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht wurde mit Vertrag vom 08.12.2020 verkauft. Der neue Erbbauberechtigte hat auch Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2079. Im Zuge des Erbbaurechtsverkaufs wurde der Erbbauzins angepasst und beträgt 11,90 EUR/m² = 5.902,40 EUR/Jahr. Im Erbbauvertrag vom 11.09.1981 wurde unter § 14 vereinbart, dass die Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben können.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan*

Nichtöffentliche Anlage

 

*Hinweis: Antrag und Lageplan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.