Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0925Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

 

 

Rhein-Main Abfall GmbH (RMA GmbH)

hier: Entgeltsenkung der RMA GmbH mit Wirkung zum 01.04.2021

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-027 (Dez. II, Amt 20) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

1.     Die folgenden Entsorgungsentgelte der RMA werden um 7,82 % gesenkt und wie folgt festgesetzt:

 

·           Das Entsorgungsentgelt für Hausmüll wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entsorgungsentgelt für Gewerbeabfälle hausmüllähnlich, die über die Gebietskörperschaften angedient werden wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entsorgungsentgelt für Sperrmüll wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entgelt für gemischte Bau- und Abbruchabfälle wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entgelt für Straßenkehricht wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entgelt für Kanalreinigung, Sieb- und Rechenrückstände wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Sonstige Gewerbeabfälle und Sortierreste, die nicht über die Gebietskörperschaften erfasst und zur Beseitigung angedient werden, rechnet die RMA direkt mit den Anlieferern ab. Der Preis dafür beträgt zukünftig 168,91 € je Tonne zuzüglich MwSt.

 

2.     Die bisherigen Entgeltregelungen für alle deponiefähigen Abfälle bleiben bestehen.

 

3.     Die bisherigen Entgeltregelungen für Kleinanlieferungen bleiben bestehen.

 

4.     Die bisherige Regelung für das Mindestentgelt je Anlieferung bleibt bestehen.

 

Im Einzelnen gelten die in der ausliegenden Liste (Anlage 1) ausgewiesenen Entgelte.

 

5.     Die Entgeltminderung wird auf 3 Euro pro Tonne festgesetzt und auf die Bruttoentgelte summiert (Anlage 1 a).

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist unmittelbar mit 19,23%, dies entspricht nominal 53.055,57 € am Stammkapital der Gesellschaft von derzeit nominal 275.900,00 € beteiligt.

 

Durch das Gesetz zur Aufgabenänderung des Umlandverbandes Frankfurt (UVF) vom 17. Dezember 1998 wurde die Abfallentsorgung im Verbandsgebiet des UVF wieder auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften hielten auch nach dieser Rückübertragung eine regionale Kooperation für notwendig. Mit dem Vertragswerk vom 21.12.1998 zur Neuordnung der Abfallwirtschaft in der Region Rhein-Main, bestehend aus der Grundlagenvereinbarung, dem Gesellschaftsvertrag der RMA Rhein-Main Abfall GmbH (nachfolgend RMA), dem Vertrag über den Kauf und den Erwerb sämtlicher Aktiva und Passiva eines Eigenbetriebes sowie Einzelentsorgungsverträgen über den Betrieb der Müllheizkraftwerke Frankfurt a.M. und Offenbach a.M. und der Deponie Wicker wurde die Abfallentsorgung in der Region erstmals im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis gemeinsam organisiert.

 

Der gleichzeitig in 1998 gegründeten Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) ist von den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften ein Generalentsorgungsauftrag erteilt worden, wonach diese als beauftragter Dritter im Sinne von § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Sie hat alle den Gesellschaftern überlassenen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Zweck der Gesellschaft ist die Planung und Organisation der Abfallentsorgung im Rhein-Main Gebiet und deren Koordination unter den Gesellschaftern sowie die Finanzierung der Deponienachsorge, die Beschaffung und Sicherung von Entsorgungskapazitäten unter Ausnutzung vorhandener Abfallentsorgungseinrichtungen, die Abfallwirtschaftsplanung, die Abfallmengenplanung sowie die Festlegung der Entsorgungsstandards. Die Gesellschaft nimmt hierbei Steuerungs- und Kontrollfunktionen wahr. Das Hauptziel der gemeinsamen Gesellschaft ist die wirtschaftliche und sichere Entsorgung der regional anfallenden Siedlungsabfälle. Die Nutzung und Auslastung vorhandener Abfallentsorgungsanlagen in der Rhein-Main Region dient dabei der langfristigen Sicherung wirtschaftlicher Entsorgungskapazitäten.

 

Die RMA hat 1999 ihre Entgelte gesenkt, nachdem der Umlandverband seine Zuständigkeit für die Abfallentsorgung verloren hatte. Die RMA musste dann nach sieben Jahren Gebührenstabilität eine Anpassung ihrer Entgelte zum 01.01.2007 vornehmen. Die Anpassung der Entgelte in 2007 diente im Wesentlichen der Finanzierung der Deponienachsorge von 178,2 Millionen Euro bis 2017 und der Finanzierung der vorläufigen Entsorgungspauschalen während der Sanierung der Frankfurter Müllverbrennungsanlage. Die Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19% musste ebenfalls eingepreist werden. Eine weitere Anpassung erfolgte zum 01.01.2009. Die Notwendigkeit der Entgelterhöhung zum 01.01.2009 für brennbare Abfälle resultierte im Wesentlichen aus der erforderlichen Anpassung der Jahrespauschalen für die vorgehaltene und bereitgestellte Verbrennungskapazität im Müllheizkraftwerk Frankfurt nach Beendigung der Sanierung im Jahr 2009 sowie der anschließenden Probebetriebsphase bis einschließlich 2013.

 

Die andienungspflichtigen kommunalen Abfallmengen sind seit dem Jahr 2009 kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2010 sind rund 358.000 Tonnen Hausmüll und rund 25.000 Tonnen Sperrmüllsortierreste angedient worden. Im Jahr 2016 waren es noch 298.445 Tonnen Hausmüll und im durchschnittlichen Jahresmittel rund 22.000 Tonnen Sperrmüllsortierreste.

 

Die Stabilität der Gebühren seit 2009 bis 2017 ist trotz der deutlichen Mengenrückgänge bei den andienungspflichtigen kommunalen Abfällen, insbesondere auch trotz Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung im RMA – Gebiet gewahrt worden.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2018 konnten die Entgelte um 11,16 % auf 211 € pro Tonne gesenkt werden. Zuzüglich der Verwaltungskostenpauschale ergab sich eine Benutzungsgebühr von 213 € pro Tonne brennbarem Abfall. Mit der finanziellen Abwicklung der Deponienachsorge im laufenden Geschäftsjahr 2017 reduzierten sich die notwendigen Aufwendungen der RMA und ermöglichten die Entgelt- und Gebührensenkung zum 01.01.2018.

 

Die im April 2017 von der RMA erstellten Prognosen zum Abfallaufkommen und der Bevölkerungsentwicklung waren konservativ und mit erheblicher Unsicherheit über die Akzeptanz und Nutzung der Bioabfalltonne sowie der möglichen verbesserten Trennung von Verpackungsabfällen. Die getroffenen Annahmen, insbesondere zu den Effekten von stärkerem Trennverhalten oder veränderten Konsumverhalten, sind eingetreten, aber die Zunahme der Bevölkerung in der Rhein-Main Region hat das Abfallaufkommen nahezu auf dem Niveau von 2017 belassen. Entgegen der Prognose in der Finanzplanung 2018-2023 haben sich die andienungspflichtigen kommunalen Abfallmengen nicht wesentlich im Vergleich zu den Anlieferungsmengen aus 2017 reduziert. In der Finanzplanung 2018 -2023 wurden für Hausmüll im Durchschnitt 283.914 Tonnen und für Sperrmüllsortierreste 20.000 t prognostiziert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden rd. 295.904 Tonnen Hausmüll und 24.589 Tonnen Sperrmüllsortierreste angedient und im Geschäftsjahr 2019 waren es 294.819 t Hausmüll und 23.039 Tonnen Sperrmüllsortierreste. Aufgrund dieser Entwicklungen wurden die Abfallmengenprognosen für die Finanzplanung 2021 -2023 überarbeitet. Basis für die aktuelle Abfallmengenplanung der Jahre 2021 bis 2023 ist auch die Abfallmengenprognose die im Rahmen des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes der RMA GmbH erstellt wurde. Hier zeigt sich, dass die Abfallmengen für andienungspflichtige Abfälle für die Jahre 2021 bis 2023 tendenziell leicht steigen. Dieser Entwicklung wird in der aktuellen Finanzplanung 2021 bis 2023 Rechnung getragen. Für die Geschäftsjahre 2021-2023 werden durchschnittlich 300.320 t Hausmüll und 21.920 t Sperrmüllsortierreste angenommen. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023.

 

Die RMA GmbH hat auch durch Ergebnisverbesserungen bzw. Einsparungen die Entgeltstabilität gewahrt. Mit der aktiven Bewirtschaftung ihrer Entsorgungsverträge hat die RMA den Generalentsorgungsauftrag und die Ziele der Grundlagenvereinbarung stets erreicht. Bedingt durch die Mengenentwicklungen der Geschäftsjahre 2017 bis 2020 und den damit verbundenen höheren Einnahmen konnten höhere Entsorgungspauschalen für den Betrieb des MHKW Frankfurt gezahlt werden. Diese vorgezogenen Zahlungen bzw. Aufwendungen reduziert die Höhe der zu zahlenden Entsorgungspauschalen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 deutlich und führt somit für den hier zu beschließenden Kalkulationszeitraum bis einschließlich des Jahres 2023 zu geringeren Entsorgungspauschalen.

 

Eine weitere Entlastung der Aufwendungen im aktuellen Kalkulationszeitraum ist die Verschiebung der geplanten Revisionszeiträume im MHKW Frankfurt. Bisher wurde turnusmäßig alle 3 Jahre eine Revision im MHKW Frankfurt durchgeführt. Aufgrund einer Änderungsgenehmigung vom 01.07.2020 besteht nun rechtlich die Möglichkeit, den Zeitraum zwischen 2 Gesamtanlagenstillständen auf bis zu 5 Jahre zu verlängern. Dies bedeutet, dass erst im Jahr 2024 wieder eine Revision mit einem Totalstillstand im MHKW Frankfurt ansteht. Daher wurden in der Finanzplanung 2021-2023 für die Fremdentsorgung keine höheren Aufwendungen für geplante Anlagenstillstände berücksichtigt.

 

Die dargelegten Faktoren erhöhen zum einen die Einnahmen der RMA und zum anderen reduzieren sich die Aufwendungen der RMA und müssen somit in eine Entgelt- und Gebührensenkung zum 01.04.2021 umgesetzt werden.

 

Mit dem Beschluss der Gremien der RMA vom 22.12.1999 ist durch die Gebietskörperschaften die Minderung der Bruttoentgelte der RMA auf 3 Euro pro Tonne festgesetzt worden. Mit dem Beschluss aus der 51. Gesellschafterversammlung am 02.06.2008 zur Anpassung der Entgelte zum 01.01.2009 wurde die Entgeltminderung auf 2 € pro Tonne festgesetzt. Die Entgeltminderung dient dem Verwaltungskostenersatz in den Gebietskörperschaften. Die Aufgaben der Verwaltung und auch die allgemeine Preissteigerung führt in einigen Gebietskörperschaften zu dem Wunsch, die Entgeltminderung wieder auf 3 € pro Tonne zu erhöhen.

 

Gemäß Ziffer 2.3.7 der Grundlagenvereinbarung schlägt die RMA den Gebietskörperschaften den weit möglichst einheitlichen Inhalt der Abfall- und Gebührensatzung vor. Das Recht der Parteien, über die Satzungen zu bestimmen, bleibt hiervon unberührt. In der Praxis hat sich seit Gründung der RMA der Vorschlag zur Gebührensatzung auf Mustersatzungen reduziert.

 

Die Übersicht über die Entsorgungsentgelte sowie deren Entwicklung liegen zum Zwecke der Einsichtnahme im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und später im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.