Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0928Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

Renaturierung des Hainbachs südlich der Stadthalle
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-032 (Dez. IV, Amt 33) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Renaturierung des Bachverlaufs des Hainbachs zwischen dem Nassen Dreieck (Parkplatz) und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach am Main (AWO) auf einem Abschnitt von etwa 1.600 m wird unter dem Vorbehalt der Förderung zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 400.000,00 €.

 

3.    Die vom Land Hessen zu erwartende Förderquote liegt voraussichtlich bei 75 %. Die Förderung wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags gewährt, der vor Beginn des Vorhabens zu stellen ist. Im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ wird die Stadt Offenbach dabei in der Ausführung von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

5.    Die für den städtischen Eigenanteil erforderlichen Mittel i.H.v. 100.000 € werden – vorbehaltlich der Resteübertragung – bei dem Produktkonto 14010100.095200033 - „Tiefbau“ in der Investitionsmaßnahme 1401010900331202 „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ bereitgestellt. Die Maßnahme wird vom Land Hessen gefördert. Die Vereinnahmung der voraussichtlichen Förderung erfolgt über das Produktkonto 14010100.3601000133 „Zuwendung Land Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ in o. g. Maßnahme.

 

 

Begründung:

 

Die seit 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht Handlungsbedarf für eine Vielzahl der Gewässer vor. Auch der Hainbach wurde in das Maßnahmenprogramm der WRRL aufgenommen. Eine noch offene Maßnahme (ID72994) soll nun umgesetzt werden. Das Planungsgebiet erstreckt sich über eine Gesamtlänge von etwa 1.600 m und beginnt am Nassen Dreieck (Flusskilometer 3,4) und endet mit dem Gelände des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach am Main – Stadt e. V., Waldstraße 351, 63071 Offenbach am Main (Flusskilometer 4,4).

 

Der Hainbach stellt einen der wenigen natürlichen Main-Zuflüsse in Offenbach dar – auch wenn er seit seiner Kanalisierung nördlich des Spessartrings in der Nähe des ehemaligen Schlachthofgeländes nur noch indirekt über den Kuhmühlgraben einmündet. Der Bach entspringt in den höher gelegenen Waldflächen der naturräumlichen Einheit „Heusenstammer Sand“ bei Neu-Isenburg-Gravenbruch und fließt radial in das Stadtgebiet ein. Mit einer Gesamtlänge von ca. 8 km ist er ein typischer Sandbach im Naturraum „Hessische Untermainebene“.

 

Bei der Erhebung des Fischbestandes 2018 konnte nur eine Art, der Dreistachlige Stichling, festgestellt werden. Der ökologische und chemische Zustand des Hainbachs wird mit „schlecht“ bewertet und entspricht nicht der gesetzlichen Zielsetzung des guten ökologischen und chemischen Zustands.

 

Mit der Renaturierung des Hainbachs soll das Hauptgewässer des Gewässersystems wieder in einen ökologisch funktionsfähigen Zustand zurückgeführt und damit insbesondere dem vorsorgenden Hochwasserschutz und der gesetzlichen Verpflichtung zur naturnahen Bewirtschaftung der Gewässer in diesem Bereich Rechnung getragen werden. Die Gewässerstruktur soll verbessert und die lineare Durchgängigkeit für wassergebundene Flora und Fauna hergestellt werden.

 

Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der Renaturierung angegangen und umgesetzt werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen:

1.    Auf einer Gesamtlänge von 1.600 m wird die Gewässerstruktur verbessert und die lineare Durchgängigkeit für Gewässerorganismen (Fische, Amphibien, Insekten etc.) hergestellt;

2.    Die Sohl- und Uferverbauungen werden entfernt;

3.    Abschnittsweise verrohrte Strecken werden auf einer Länge von etwa 50 m offengelegt und naturnah gestaltet;

4.    Der Bach wird wieder an die vorhandenen Altarmstrukturen und Quellhorizonte angebunden;

5.    Im Bereich der Wegekreuzung (Forstwirtschaftsweg oberhalb der AWO) wird die Durchgängigkeit wiederhergestellt (Beseitigung eines Wanderhindernisses für Amphibien und Fische);

6.    Die Einmündung des Wildhofbachs in den „Bach vom Grafenbruch“ (Hainbach) nordwestlich der AWO wird erneuert (Durchlassbauwerk).

7.    Die kulturhistorisch wichtige Quellfassung am „Schäferborn“ wird erneuert, ihre Quellabflüsse hangabwärts zum Hainbach gesichert und der Standort für die Umweltbildung öffentlichkeitswirksam aufgewertet (z.B. Informationstafel).

 

Durch das Projekt sollen folgende nachhaltige positive Effekte erreicht werden:

 

-          Im Oberlauf des Gewässers und den verbliebenen Auebereichen lassen sich strukturelle Verbesserungen umsetzen, die unabhängig von einer Vernetzung mit dem Vorfluter Main ökologisch wertvolle Habitate und für den Wald relevante Funktionen liefern.

-          Das Gewässer erhält seine Funktion als Lebensraum für die aquatische Fauna und Flora zurück und damit auch seine Bedeutung für das städtische Biotopverbundsystem. Durch Herstellung der linearen Durchgängigkeit wird eine Vernetzung der Lebensräume ermöglicht.

-          Durch die Anbindung des Gewässers an die Altarmstrukturen und Feuchtgebiete wird der Bachlauf verlängert, was zu einem verzögerten Wasserabfluss führt. Die veränderte Abflussdynamik trägt insbesondere bei Hochwasserspitzen dem vorsorgenden Hochwasserschutz Rechnung.

 

Im Sommer 2019 hat sich die Stadt Offenbach für das Landesprogramm „100 Wilde Bäche für Hessen“ beim Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beworben. Das Förderprogramm sieht eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der Gewässerrenaturierungen vor. Mit der Auswahl des Hainbachs hat die Stadt Offenbach eine Förderung der geplanten Renaturierungsmaßnahmen in Höhe von 75 % - 95 % zu erwarten. Die Umsetzung der Gewässerrenaturierungsprojekte muss dabei bis spätestens 2023 begonnen werden (Planungsbeginn).

Die Finanzierung ist innerhalb des Investitionsprogrammes vorgesehen und gedeckt. Im Rahmen des Planungsverfahrens werden die Kosten detailliert ermittelt und geprüft, und deren Finanzierung über einen Projektbeschluss gesichert.

Anlage:

Kommunalvertrag HLG

 

Hinweis: Antrag und Kommunalvertrag HLG werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.