Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0559Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Nordring 146-148, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-236 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer eine Teilfläche von ca. 7.000 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 38/9 und 38/10 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt ca. 703.500 EUR (100,50 EUR/m²) und wird innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Vertrages, Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

4.     Sämtliche Sanierungskosten im Zusammenhang mit dem Funnel & Gate-System übernimmt der Verkäufer.

 

5.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 800.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2023
beim Produktkonto 09010600.0500000060, Investitionsnummer 0901060900601802, „HEGISS 3 – Nordend“ im Rahmen des Deckungskreises zur Verfügung.

 

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ beschlossen.

 

Aufgrund von Einwendungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans geteilt und das Verfahren zunächst für den westlichen Teil (Bebauungsplan Nr. 652 A) fortgeführt.

 

Ferner soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2023 die Teiländerung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts und Rahmenplans „Nordkap“ beschlossen werden sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652 A erfolgen.

 

Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 652 B. Erworben wird die im Bebauungsplan festzusetzende öffentliche Grünfläche.

 

Die Entwicklung der öffentlichen Grünfläche zum „Park am Nordkap“ entstammt dem Masterplan Offenbach am Main 2030 und ist Teilprojekt des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Nordend“. Die Realisierung des Parks einschließlich des Erwerbs der Fläche wird mit rd. 70 % von Land und Bund bezuschusst.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.