Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0560Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Nordring 150, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-237 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.09.2018 den Verkauf des Grundstücks Nordring 150 (Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 17/8) beschlossen. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt nun von dem in der Anlage genannten Verkäufer und damaligen Käufer eine Teilfläche von ca. 1.000 m² zurück zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis entspricht dem damaligen Verkaufspreis (577 EUR/m² zzgl. Nachzahlung in Abhängigkeit zur tatsächlich genehmigten BGF) und wird nach Rechtskraft des Vertrages, Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 700.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2023
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ beschlossen.

 

Aufgrund von Einwendungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans geteilt und das Verfahren zunächst für den westlichen Teil (Bebauungsplan Nr. 652 A) fortgeführt.

 

Ferner soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2023 die Teiländerung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts und Rahmenplans „Nordkap“ beschlossen werden sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652 A erfolgen.

 

Der Verkauf des Grundstücks Nordring 150 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 beschlossen. Gemäß den Abstimmungen mit dem Verkäufer sowie dem Amt für Planen und Bauen erfolgt die Beurkundung des Rückerwerbs unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 652 A.

 

Die Fläche wird für die Realisierung der im Rahmenplan vorgesehenen und im Bebauungsplan Nr. 652 A festgesetzten Grünfläche benötigt.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.