Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0603Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)

hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-341 (Dez. III, ESO) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.    Erfolgsplan                                                                                  

                 Erträge                                                                                   €   95.888.146

                 Aufwendungen                                                                     €   93.024.663
       Jahresüberschuss                                                               €      2.863.483

1.2.   Vermögensplan
       Einnahmen (Deckungsmittel)                                             €    10.787.153
       Ausgaben                                                                              €    10.787.153

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 4.788.324 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 2.000.000 festgesetzt.

 

4.  Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S.121), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 (WPL 2024) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 in ihrer Sitzung am 06.11.2023 dem Magistrat ……………………………………….. zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Liquiditätskredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2024

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.