Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0627Ausgegeben am 05.01.2024

Eing. Dat. 14.12.2023

 

 

Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Edel-Gasch-Straße 19,

63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-381 (Dez. I, Amt 80) vom 13.12.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 488 (267 m²), an die in der Anlage genannten Erbbauberechtigten, wurde von den Stadtverordneten in der Sitzung am 27.01.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2021-432 (Dez. I, Amt 80) vom 15.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0190) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.070,50 EUR (11,50 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Edel-Gasch-Straße 19 wurde mit der Vorgabe zur Errichtung eines Reihenendhauses vergeben. Die Beurkundung des Erbbauvertrages erfolgte am 11.02.2022. Das Erbbaurecht ist inzwischen im Grundbuch eingetragen.

 

Zum Zeitpunkt der Zuteilung des Grundstücks, Ende 2021, konnte eine solide Finanzierung der Baumaßnahme von den Bewerbern nachgewiesen werden und eine Vergabe des Erbbaurechts wurde den Entscheidungsgremien empfohlen.

 

Bedingt durch den Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Veränderungen im Finanz- und Energiebereich sowie der sehr stark gestiegenen Baukosten, haben sich die Bedingungen für alle Bauwilligen extrem erschwert. Der Neubau eines Reihenendhauses lässt sich für die Erbbauberechtigten nun wirtschaftlich nicht mehr darstellen. Aus diesen Gründen haben die Erbbauberechtigten um die Aufhebung des Erbbaurechts mit sofortiger Wirkung gebeten.

 

Das Grundstück steht künftig für einen anderen Interessenten zur Verfügung.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.