Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0629Ausgegeben am 05.01.2024

Eing. Dat. 14.12.2023

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 „Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“

hier: Änderung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 gemäß § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB (2. Nachtrag)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-389 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.12.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem zweiten Nachtrag zum Durchführungsvertrag nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“ zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Offenbach German Holding S.a.r.I., 6, Rue Eugene Ruppert, L-2453 Luxemburg, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Am 06.12.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“ zugestimmt und anschließend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen (2006-11/DS-I(A)0252). Damit wurde das Baurecht für die Errichtung des „Kaufhaus Offenbach am Main Mitte“ (KOMM) geschaffen, welches im Jahr 2009 eröffnete.

 

Im Zuge der seit Abschluss des Durchführungsvertrags fortgeführten Genehmigungs- und Ausführungsplanung hatten sich verschiedene Änderungen des Vorhabens ergeben. Dies betraf insbesondere die Änderung der Freifläche in der Kleinen Marktstraße sowie Nutzungsarten im dritten und vierten Obergeschoss. Hierfür wurde bereits ein erster Nachtrag zum Durchführungsvertrag im Jahr 2009 geschlossen (2006-11/DS-I(A)0419).

 

Infolge grundlegender Veränderungen im Einzelhandel – vorangetrieben durch die Coronapandemie – wird nunmehr eine Umstrukturierung des Einkaufszentrums für eine zukunftsfähige, lebhafte und frequentierte Entwicklung zwingend notwendig. Hierdurch ergeben sich verschiedene Änderungen des ursprünglichen Vorhabens, die sich sowohl bei isolierter Betrachtung als auch der Zusammenschau als noch unwesentlich gegenüber der ursprünglich vereinbarten Form darstellen. Diese umfassen insbesondere:

 

-       Nutzungsänderung von Einzelhandel zu Fitnessstudio im Untergeschoss,

-       positive städtebauliche Betrachtung des potentiellen Standorts für die „Station Mitte“ sowie artverwandter Nutzungen ab dem ersten Obergeschoss,

-       ausnahmsweise Zulässigkeit der Kindertagesstätte im vierten Obergeschoss inklusive Maßnahmen zur Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs,

-       Herstellung einer Durchwegung zum Bürgerbüro,

-       potentielle Öffnung des Parkhauses als Quartiersgarage.

 

Sie entsprechen den 2020 beschlossenen Zielsetzungen des Zukunftskonzepts Innenstadt (2016-21/DS-I(A)0792).

 

Der zweite Nachtrag zum geschlossenen Durchführungsvertrag bezweckt, die Änderungen auf vertraglicher Ebene gemäß § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB förmlich zu vollziehen.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Aufwertung der Innenstadt.

 

Hinweis: Der Vertrag enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Nichtöffentliche Anlage:

Zweiter Nachtrag zum Durchführungsvertrag Nr. 626, Stand 27.11.2023

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.