Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0638Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 18.01.2024

 

 

 

 

 

Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz und Teichsanierung

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-022 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Sanierung der Grünanlage Friedrichsweiher auf Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Plan D, Wiesbaden, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von insgesamt 1.920.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.920.000,00 € stehen mit 1.340.000,00 € vorbehaltlich der Resteübertragung 2023 auf dem Produktkonto 13010100.0952001260 „Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz“, Investitionsnummer 1301010900601206 im Haushalt 2024 und 2025 zur Verfügung. 580.000,00 € werden auf dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V 2006, im Haushalt 2024 und 2025 bereitgestellt.

 

Die Mittelbereitstellungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Voraussichtliche Zuwendung Land

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

(vormals Zukunft Stadtgrün),

Produktkonto 13010100.3641000060:                             1.278.720,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                     641.280,00 €

Gesamt:                                                                                  1.920.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 297.217,37 €. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 97.491,93 € um 52.231,04€ auf 149.722,97 € / p. a.

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Grundsatzbeschluss vom 15.07.2021,

Nr. 2021-26/DS-I(A)0056, der Sanierung der Parkanlage Friedrichsweiher inklusive Spielplatz- und Teichsanierung mit einem Kostenaufwand in Höhe von 970.000,00 € zu Lasten der Produktkonten 13010100.0952001260 „Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz“, Investitionsnummer 1301010900601206, sowie 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, zugestimmt.

 

Der Park stellt für das Wohnumfeld einen sehr wichtigen Aufenthaltsbereich und eine Grünzone dar. Mit der neuen Gestaltung wird der Nutzungsanforderung und den Wünschen der Anwohnenden Rechnung getragen. In der gesamten Anlage werden künftig wieder Rahmenbedingungen geschaffen, die für eine gesunde Entwicklung der Kinder unerlässlich sind. Außerdem steht der Park - zusammen mit dem bereits vorhandenen Bolzplatz - zukünftig wieder als generationenübergreifende innerstädtische Naherholungsfläche mit verschiedenen Nutzungsangeboten zur Verfügung.

 

Bei der gesamten Gestaltung wurde auf eine Unterhaltungskostenextensivierung geachtet. Die Bodenbeläge und Einrichtungsgegenstände wurden hierauf ausgerichtet. Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird in die angrenzenden Vegetationsflächen eingeleitet.

 

Die Sanierung erstreckt sich auf drei Parkbereiche:

 

1. Nördlicher Parkbereich mit Spielplatz

Das nördliche Parkareal, parallel zum Friedrichsring, wird als Themenspielplatz neugestaltet. Der gesamte Bereich teilt sich in einen Kleinkinderbereich 0 – 4 Jahre (Spielzone 1) und drei weitere Spielzonen für Kinder zwischen 5 und 14 Jahren auf (Spielzonen 2 bis 4). In Spielzone 1 sind integrativ nutzbare Flächen, ein Sandspielbereich mit Spieltischen, Spielhäuschen mit Rutsche, Sinnesspiele sowie altersgerechte Balanciermöglichkeiten und eine Kleinkindnestschaukel vorgesehen. Die Spielzone 2 beinhaltet eine von den Kindern vielfach gewünschte Doppel-Seilbahn, eingebettet in eine Rasenfläche. In der zentral liegenden Spielzone 3 werden in Gestalt eines großen Spielschiffs verschiedenste altersgerechte Spielangebote, von einem Balancier-Parcours über Schaukeln, Klettermöglichkeiten, Rutsche bis hin zu Sinnesspielen und ebenfalls integrativ nutzbaren Elemente eingeplant. Die Spielzone 4 erweitert die aus dem Bestand integrierte Seilpyramide um einen Kletterhang mit Weidenbepflanzung, Findlingen und Stämmen für das freie Spielen. Zwischen den Spielzonen erstreckt sich eine hügelig ausgebildete EPDM-Fläche, welche zum freien Spiel, beispielsweise als Fahrstrecke für Laufrädchen und Bobbycars genutzt werden kann. Drei Bodentrampoline sowie ein Generationenkarussell werden ebenfalls in diese Fläche integriert. Aus Sicherheitsgründen (Abgrenzung zum Teich) wird der Spielplatz eingezäunt.

 

Am Kreuzungspunkt Senefelder Straße / Friedrichsring wird ein neuer Parkzugang in Verlängerung des Anlagenrings geschaffen und durch die breite, geschwungene Wegeachse eine Hauptverbindung zum östlichen Parkeingang hergestellt. Diese kann zum Rollschuh fahren oder zum Radfahren lernen genutzt werden. Die mit Stauden und Gräsern unterpflanzte wegbegleitende Baumreihe sorgt mittelfristig für die Beschattung der Spielbereiche. Der nordöstliche Parkbereich zwischen dem Kiosk und dem Spielplatz wird in Form einer großen Rasenfläche offen gestaltet und somit für Quartiersfeste, Außengastronomie und freies Spiel multifunktional nutzbar. An der nordwestlichen Ecke des Weihers entsteht ein Holzdeck, das teilweise die Wasserfläche überragt und zum Sitzen einlädt. Es schließt im Osten an die bestehenden Natursteinstufen an. Oberhalb der vorhandenen Stufen entsteht eine Gräserdüne mit vorgelagerten drehbaren Paarliegen, die zum Verweilen und Genießen des Blickes über den Weiher zur Verfügung stehen.

 

2. Südlicher Parkbereich

In diesem Parkbereich soll die Naherholungsfunktion durch die Steigerung der Aufenthaltsqualität mit Ruhezonen und neuen Pflanzungen gestärkt werden. Zudem wird wegbegleitend eine Boule-Anlage integriert. Die bestehende Asphaltdeckschicht des südlichen Hauptwegs wird komplett erneuert und durch einen hellen Farbasphalt in Beige ersetzt. Es wird eine umfangreiche Flächenentsiegelung der Rollschuhbahn mit einhergehender Umwandlung in artenreiche Vegetationsflächen vorgenommen, um die Tier- und Pflanzenartenvielfalt zu erhöhen. Ziel ist die Schaffung eines ganzjährigen Blühaspekts zur Attraktivitätssteigerung und Förderung von Insekten.

 

3. Teichanlage

Die Teichanlage wird komplett entschlammt und die Betonpflastereinfassung des östlichen und südlichen Ufers entnommen und die Ufer renaturiert. Die Uferbereiche insgesamt werden gegenüber dem Ist-Zustand deutlich abgeflacht und durch Kiesschüttungen und Uferbepflanzung ökologisch aufgewertet. Die Art der Ausgestaltung berücksichtigt zudem die sicherheitstechnischen Vorgaben des Unfallversicherers. Weiterhin ist zur Verbesserung der Wasserqualität eine Röhrichtzone eingeplant.

 

Partizipation / Beteiligungsprozess

Im Vorfeld fand eine umfangreiche Beteiligung im Quartier statt. Zusätzlich wurde auch das Kinder- und Jugendparlament im Planungsprozess beteiligt und die Anregungen und Hinweise im Planungsprozess berücksichtigt. Die vorliegende Planung wird generell positiv gesehen. Zusätzliche Anmerkungen werden in die nächste Planungsphase integriert.

 

Kostenentwicklung

Im Zuge der Planungsfortschreibung von der Vorplanung zum Entwurf wurden die geschätzten Baukosten aus dem Jahr 2021 angepasst. Die nun erhöhten Projektkosten ergeben sich zum einen durch die seitdem durch Inflation weiter stark gestiegenen Baupreise, zum anderen aufgrund planerischer Anpassungen in Bezug auf Gestaltung und Ausstattung der Parkanlage. Auf Basis der durchgeführten umfangreichen Bürgerbeteiligung wurden die geänderten und zusätzlichen Nutzungsanforderungen und Bedürfnisse der Nutzergruppen in die ursprüngliche Planung integriert, was sich insbesondere in einer intensiveren Spielausstattung niederschlägt. Weitere Kostensteigerungen ergaben sich durch bauliche Veränderungen zu Gunsten einer vereinfachten Unterhaltung, insbesondere durch die Verwendung von Pflaster anstelle von wassergebundener Decke.

 

Aus diesen Gründen kommt es in der nunmehr vorliegenden Kostenberechnung gegenüber der Kostenschätzung im Teilprojekt Spielplatz- und Parksanierung zu einer Erhöhung der Gesamtbaukosten von 556.000,00 € brutto auf 974.260,75 € brutto. Aufgrund der gestiegenen Baukosten musste dementsprechend auch eine Korrektur durch anteilig gestiegene Planungs- und Baunebenkosten erfolgen.

 

Die Gesamtkosten im Teilprojekt Weihersanierung sind ebenfalls erheblich gestiegen. Hier haben sich insbesondere die Kosten für die Schlammentsorgung verdreifacht. Zudem wurden im Zuge der Planungsfortschreibung in Abstimmung mit dem Umweltamt weitere Sanierungsmaßnahmen im Uferbereich definiert. Die Baukosten für die Teichsanierung sind somit von 193.000,00 € brutto auf

504.470,75 € brutto gestiegen. Aufgrund der gestiegenen Baukosten musste dementsprechend auch eine Korrektur durch anteilig gestiegene Planungs- und Baunebenkosten stattfinden.

 

Die vorliegende Kostenberechnung beläuft sich auf insgesamt 1.920.000,00 € gegenüber der Kostenschätzung im Grundsatzbeschluss in Höhe von 970.000,00 €.

 

Förderung

Die Refinanzierung erfolgt aus Fördermitteln. Die Förderquote beträgt zwei Drittel. 2018 und 2021 wurden für die Maßnahme Fördermittel für Kosten in Höhe von 970.000,00 Euro bewilligt. Die darüber hinaus zusätzlich benötigten Fördermittel liegen bereits durch die Bewilligung von derzeit zurückgestellter Projekte aus den Vorjahren vor. Eine 90-prozentige Förderung des geplanten Trinkwasserbrunnens kann über die Richtlinie des Landes Hessens zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen. Der Förderantrag wird zeitnah eingereicht.

 

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt entsprechend Tenor.

 

Denkmalschutz

Der Park steht als Teil des Anlagenrings unter Denkmalschutz. Die grundsätzliche Zustimmung der Behörde wurde eingeholt. Weitere Abstimmungen im Detail (z. B. Oberflächengestaltung und Anschlüsse an Bestandselemente) sind vorzunehmen und im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen. Die formale denkmalschutzrechtliche Genehmigung wird noch eingeholt.

 

Risikobewertung

Eine orientierende umwelt- und geotechnische Untersuchung der Fläche im Jahr 2010 ergab, dass es sich bei den Böden, den Wege- und Asphaltbelägen um Material ohne bis mit geringen Belastungen an PAK und Schwermetallen handelt (Einstufung nach LAGA Klasse Z0, Z1.1 und Z1.2) und somit unproblematisch sind. Unmittelbare Gefährdungen gehen von diesem Material nicht aus. Der untersuchte Asphalt wurde als nicht teer-/pechhaltig eingestuft. Zur Kostenminimierung soll ausgebauter Roh- und Oberboden im Park weitestgehend innerhalb neu angelegter Geländemodellierungen verbracht und nicht abtransportiert werden.

Um das verbleibende Risiko weiter zu minimieren, werden vor Baubeginn nochmals gezielte Bodenbeprobungen in den vom Umbau betroffenen Bereichen vorgenommen.

 

Das Plangebiet befindet sich in Nachbarschaft eines Bombenabwurfgebietes. Das Risiko eines Bombenfundes wird daher als moderat eingeschätzt. Die trotzdem erforderliche Kampfmittelsondierung steht noch aus und kann aufgrund der zahlreichen vorhandenen Ausstattungselemente erst baubegleitend erfolgen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Das Vorhaben wird aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt.

Es ist zu prüfen, ob gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatschG betroffen sind (z.B. naturnahe Uferbereiche, Röhrichte). Bei geplanten Eingriffen in geschützte Biotope ist eine Eingriffsgenehmigung einzuholen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Parkanlage im Biotopverbundsystem des Anlagenrings (städtisches Grünflächensystem) ist und für gehölz- und wassergebundene Tierarten (z.B. Vögel, Fledermäuse, Insekten) wichtig ist.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Org.-Verf. Nr. 149 anzuwenden ist. Sollten Fällungen von Bäumen/Rodungen von Gehölzen notwendig sein, die unter die Schutzvorschriften der Grünschutzsatzung der Stadt OF fallen, so ist vor Beauftragung eine Zustimmung durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz einzuholen. Bei Bodenarbeiten sind ggf. fachgerechte Baumschutzmaßnahmen durchzuführen.

 

Es ist eine Bestandserhebung relevanter besonders und streng geschützter Tierarten (Brutvögel, Fledermäuse) durchzuführen (einschließlich Baumhöhlenkartierung). Die notwendigen Artenschutzmaßnahmen sind in die Planung zu integrieren. Insbesondere sind die uns bekannten Vorkommen von Wildbienen (Erdwall um Bolzplatz, Stützmauer südlich Bolzplatz) sowie Wasservögeln (Teich mit Inselchen) zu beachten. Deren Lebensstätten sind zu erhalten. Sollten Wildbienenhabitate nicht erhalten werden können, so ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu beantragen. In diesem Fall sind Ersatzhabitate zu schaffen. Eine ökologische Baubegleitung ist durchzuführen.

Bei Neupflanzungen ist auf insekten- und vogelfreundliche Pflanzenarten zu achten, insbesondere auf frühblühende Nahrungspflanzen für Wildbienen (z.B. Weiden). Zur Förderung der heimischen Artenvielfalt sollten Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse angebracht werden. Sofern eine Beleuchtung geplant ist, so sind ausschließlich insektenschonende Beleuchtungstechniken einzusetzen.

 

Im Sinne der Umweltbildung für die Öffentlichkeit empfehlen wir Informationstafeln an geeigneter Stelle anzubringen. Diese sind insbesondere für das Wildbienenvorkommen sowie für die besonderen Parkbäume (z.B. Zypressen mit Luftwurzeln) am Südufer sinnvoll. Bei der inhaltlichen Gestaltung unterstützen wir gerne.

 

Untere Wasserbehörde

Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde handelt es sich bei den Maßnahmen am Friedrichsweiher um eine reine Unterhaltungsmaßnahme, die keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

 

Die geplante Röhrichtzone verbessert die Selbstreinigungsleistung und trägt zur Verbesserung der Wasserqualität bei.

 

Die vollständige Beseitigung des Faulschlammes (Entschlammung) trägt zur Verbesserung der Wasserqualität bei. Es sollte geprüft werden inwieweit eine Minimierung von organischen Einträgen (Falllaub und Nadeln) durch die Freimachung der Ufer von Gehölzen möglich ist. Die bakterielle Zersetzung dieser Abfälle im Wasser erfolgt unter erheblichem Sauerstoffverbrauch zu Lasten der Wasserqualität.

 

Altlasten / Bodenschutz

Boden im Bereich der Frei-/Grünflächen muss die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung laut Anhang 2, Tabelle 4 für Kinderspielflächen/Parkanlagen einhalten. Der Auftrag von Fremdboden in Mengen von > 500 m³ ist mit einem Nachweis der Unbedenklichkeit bei der Unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.

Sollten im Rahmen der Erdarbeiten sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1 (obere Bodenschutzbehörde) zu verständigen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Um die Aufklärung des Sachverhaltes bzw. ggf. notwendige Sanierungsarbeiten nicht zu behindern, sind alle Tätigkeiten bis zur Freigabe der oberen Bodenschutzbehörde einzustellen. Vorhandener Mutterboden ist vor Ort wiederzuverwerten. Eine Vermischung mit Fremdmaterialien (Baustoffen etc.) ist zu vermeiden.

Wir bitten, weitere Entsiegelungen bisher versiegelter Flächen der Parkanlage zu überprüfen, um die Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen zu sichern und zu verbessern (siehe §5 Bundes-Bodenschutzgesetz).

 

Immissionsschutz

Technische Spielgeräte sind schallgedämpft auszurüsten. Eventuelle Ballfangzäune aus Metall sind zu vermeiden. Ansonsten ist der Lärm, ausgehend von Kindern nach § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) privilegiert. Laut Absatz 1a sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

 

Während der Bauzeit ist zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 22 BImSchG auf die Unterbindung von Staubemissionen zu achten, für entsprechende Maßnahmen siehe TA Luft Ziffer 5.2.3. Es sind lärmarme Geräte (entsprechende der 32. BImSchV) einzusetzen. Die Geräuschemissionen dürfen als Immissionen 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme befindenden am meisten schutzbedürftigen Daueraufenthaltsraumes die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) laut Ziffer 3.1.1. d) von 55 dB (A (tagsüber zwischen 7 – 20 h) u. 40 dB (A) nachts zwischen 20 und 7 h nicht überschreiten. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der nach Ziffer 6 ermittelte Beurteilungspegel den Richtwert überschreitet. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Soweit absehbar ist, dass die Immissionsrichtwerte überschritten werden, ist ein Lärmminderungskonzept nach der AVV Baulärm zu erstellen.

 

Klimaschutz / Energie

Die Materialauswahl sollte so erfolgen, dass negative klimatische Auswirkungen reduziert werden.

Die Parkanlage ist ein wichtiger bioklimatischer Erholungsraum, weswegen es wichtig ist, dass möglichst viel Grün, Beschattung und Entsiegelung umgesetzt wird.

 

Bei notwendigen Versiegelungen sollte versickerungsfreundlicher Belag genutzt werden.

 

Mit der Vertiefung der Planung soll sofort nach der Beschlussfassung begonnen werden. Die bauliche Umsetzung ist ab Sommer 2024 geplant.

 

Die Erhöhung der laufenden Unterhaltungskosten ergibt sich vor allem aus der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Spielangebots durch zusätzliche Ausstattungselemente und Spielgräte, sowie durch die Unterhaltung eines neuen Trinkwasserbrunnens. Zudem erfolgte eine grundsätzliche Preiskorrektur der Einheitspreise gegenüber dem RDLV.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenschätzung sowie die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

„Gesamtstädtische Freiraumqualitäten verbessern und vernetzen, sowie Quartiers- und Stadtteilentwicklung.“

Anlagen:

1. Auszug aus der Stadtkarte

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage (Planungsunterlagen) erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.