Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0642Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 18.01.2024

 

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit §§ 3 und 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-026 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2021-26/DS-I(A)0508 vom 22.06.2023 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Planen und Bauen erstellten Kostenschätzung von 61.700.000,00 € um 9.000.000,00 € auf insgesamt 70.700.000,00 € wird zugestimmt.

Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Resteübertragung 2023 wie folgt zur Verfügung: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301

 

Haushaltsmittel 2023 und früher:          70.700.000,00 €

      

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

70.700.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 21.06.2022):                18.841.000,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2023):    17.356.000,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dezember 2019):                  4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil:

(Kreditmarktmittel):                                                                      10.000.000,00 €

Gesamt:                                                                                         70.700.000,00 €

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 1.204.300,00 € / p. a. sind in den folgenden Jahren zu

veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

5.     Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 (StrBS) werden für den Umbau

 

-     der Strahlenbergerstraße West, Nordteil (auf der nördlichen Seite einschließlich Flurstück 150/5 bis zum westlichen Ausbauende / Kaiserleipromenade, Flächen A1 und B1-West),

-     der Strahlenbergerstraße West, Südteil (auf der südlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Amsterdamer Straße, Fläche A2),

-     der Strahlenbergerstraße Ost, Nordteil (auf der nördlichen Seite von Strahlenbergerstraße Nr. 45 (Flurstück 113/7) bis zum östlichen Ausbauende / Strahlenbergerstraße Nr. 12, Fläche B2),

-     der Strahlenbergerstraße Ost, Südteil (auf der südlichen Seite von Einmündung Planstraße 5 (Helene-Rothschild-Straße) bis östliches Ausbauende / Strahlenbergerstraße Nr. 12, Fläche B1-Ost)

 

(siehe hierzu Anlage 4) ihre Teileinrichtungen gem. § 4 StrBS wie folgt eingestuft:

 

-     Die Fahrbahnen und Radwege dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend (§ 4 Abs. 2c StrBS),

-     die Gehwege und Parkflächen dem Anliegerverkehr dienend (§ 4 Abs. 2a StrBS).

 

Daher trägt die Stadt:

 

-     75 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahnen und die Radwege,

-     25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Gehwege und Parkflächen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Buchstabe j), Ziff. 4 StrBS werden die Straßenbeleuchtung und die Straßenentwässerung entsprechend der o. g. Teileinrichtungen mit 55 % Stadtanteil eingestuft.

 

Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die vier vorgenannten Straßenbereiche getrennt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 22.06.2023, Nr. 2021-26/DS-I(A)0508, der Maßnahme „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Um- bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ mit einem Kostenaufwand von 61.700.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301, zugestimmt.

 

Seit dem Bauende im Dezember 2022 wurden sowohl von der Baufirma als auch vom beauftragten Ingenieurbüro weitere Nachträge eingereicht. Diese sind zum Großteil durch das bisherige Projektbudget gedeckt und bereits durch vorherige Magistratsbeschlüsse beschlossen.

 

Die Aufstockung des Projektbudgets in Höhe von 9 Mio. € dient zur Begleichung der vorliegenden, bisher nicht verhandelten Nachträge sowie Mehrmengen und Nachträge, die voraussichtlich mit der Schlussrechnung noch gestellt werden, z. B. zur Thematik der Bauzeitverlängerung. Hinzu kommen voraussichtlich noch Kosten für Ingenieurleistungen aufgrund der Bauzeitverlängerung und eines erhöhten Koordinierungsaufwands für Leistungen Dritter sowie das benötigte Claim Management („Nachforderungsmanagement“). Durch das Claim Management können Nachträge der Baufirma minimiert werden.

 

Des Weiteren wurde bereits eine Vielzahl von Schlussrechnungen für die Versorger eingereicht. Das für die Versorgungsträger dafür eingeplante Budget ist nahezu ausgeschöpft und muss aufgrund von erforderlichen Mehrleistungen deutlich nach oben korrigiert werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem letzten Projektbeschluss den zu zahlenden Entschädigungsleistungen aus dem Umlegungsverfahren „U 100 – Strahlenbergerstraße West“ in Höhe von 1.700.000,00 € zugestimmt. Die Umlegungsstelle konnte mittlerweile die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans feststellen. Die zugehörige Bekanntmachung erfolgte am 27.09.2023, damit wurde der Umlegungsplan rechtskräftig. Nachdem das Zahlungsende nun definiert wurde, konnten die endgültigen Beträge für die Entschädigungen durch die Umlegungsstelle berechnet werden. Für die Entschädigungszahlungen an Shell und die Tankstellenpächterin mussten über den letzten Projektbeschluss hinaus aufgrund zusätzlicher Verhandlungen wegen eines Einspruchs zusätzliche Mittel in Höhe von 114.365,00 € bereitgestellt werden. Die Entschädigungszahlungen für Shell und die Tankstellenpächterin belaufen sich abschließend auf 1.814.365,00 €. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erfolgte durch die Zustimmung des Dezernenten. Es handelt sich hierbei um eine rein haushalterische Ausgabe, wobei die Kosten durch die Einnahmen aus dem Umlegungsverfahren gedeckt sind.

 

Kostenanteil Bund

Die Bundesrepublik Deutschland trägt gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main vom 12.06.2012 nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel 41,6 % der Kosten der Autobahnanschlussstelle zur BAB 661. Die Anteile der Mehrkosten, die diese Vereinbarung betreffen, werden demgemäß anteilig vom Bund getragen. Der Bund hat mit Schreiben vom 24.10.2019 den Erhöhungsantrag akzeptiert und die Zahlen im Straßenbauplan, Entwurf 2020, entsprechend aktualisiert. Es ergibt sich somit ein Kostenanteil in Höhe von

11.208.000,00 €. Derzeit ist kein weiterer Erhöhungsantrag gestellt. Von der aktuellen Kostenerhöhung ist der Kostenanteil des Bundes nicht betroffen.

 

Förderung durch Land Hessen (GVFG)

Der bewilligte Förderantrag kann durch Nachmeldung von zusätzlich angefallenen Leistungen angepasst werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die zuwendungs-fähigen Mehrkosten nach entsprechenden Förderansätzen gefördert werden. Bei einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern von Bund und Land wurde Zustimmung zur Anpassung der Fördersummen signalisiert. Die GVFG-Förderung in Höhe von 18.841.000,00 € wurde mit dem Bescheid vom 21.06.2022 abgesichert. Ein weiterer Erhöhungsantrag wurde im Juli 2023 bei Hessen Mobil eingereicht. Ob dem Antrag in voller Höhe zugestimmt wird, ist zurzeit noch offen. Nach Einreichung der Schlussrechnung wird ein weiterer Erhöhungsantrag gestellt.

 

Durchlaufende Kosten

Zur optimalen Integration der notwendigen Leistungen für die Versorgungsträger in den Bauablauf des Vorhabens wurden diese durch den Generalunternehmer ausgeführt. Die Stadt Offenbach finanziert die Leistungen vor und stellt die getätigten Leistungen entsprechend der geschlossenen Vereinbarungen mit den Versorgungsträgern diesen in Rechnung. Die entstehenden Nachträge im Bauvorhaben betreffen auch die Versorgungsträger. Die Vergangenheit hat eine schleppende und nicht vollständige Bezahlung der Rechnungen gezeigt.

 

Straßenbeiträge

Der Umbau der Strahlenbergerstraße löst für die Anlieger in den o. g. Abschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus. Die Straßenbeiträge wurden im Dezember 2019 auf Grundlage der damals bekannten Kosten und Nachträge hochgerechnet. Derzeit sind aus dem Gesamtprojekt eine anteilige Berechnung der Kosten für den Umbau der Strahlenbergerstraße und damit eine Beitragsermittlung nicht möglich. Soweit die Mehrkosten beitragsfähig sind und die entsprechenden Abschnitte betreffen, erhöhen sich die zu erwartenden Beitragsrückflüsse. Eine exakte Berechnung und entsprechende Zuordnung der Straßenbeiträge zu den vorgenannten Abschnitten erfolgt nach dem Abschluss der Baumaßnahme.

 

Kommunaler Anteil

In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt beschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (Stadtverordnetenbeschluss vom 22.03.2012, Nr. 2011-16/DS-I(A)0175), wird die Übernahme von 8.775.000,00 € durch die Stadt Frankfurt geregelt. Die Beteiligung der Stadt Frankfurt ist damit als fixiert und nicht mehr verhandelbar anzusehen.

 

Der bisherige Anteil der Stadt Offenbach in Höhe von 10.000.000,00 € erhöht sich nach dem jetzigen Sachstand nicht. Diese Summe kann sich durch die vorgenannten zu erwartenden Kostenübernahmen durch Bund und Land bzw. Rückflüsse aus den Straßenbeiträgen verändern.

 

Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen, Straßenbeiträge) zur Refinanzierung ergibt sich nach Abzug der Beiträge aus dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.204.300,00 € / p. a.

 

Im Rahmen des Ergänzungsbeschlusses zum Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 22.06.2023, Nr. 2021-26/DS-I(A)0508, wurde bereits eine Klimarelevanzprüfung abgegeben, daher liegt dieser Vorlage keine erneute Klimarelevanzprüfung bei.

 

Hinweis: Die Kostenkontrolltabellen und die Folgekostenberechnung (Anlage 1 bis 4) enthalten schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlagen nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage 1: Gesamtkostenzusammenstellung

Nichtöffentliche Anlage 2: Kostenkontrolle Baukosten

Nichtöffentliche Anlage 3: Planungs,- Neben- und Grunderwerbskosten

Nichtöffentliche Anlage 4: Folgekostenberechnung

Anlage 5: Darstellung der beitragspflichtigen Bereiche

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage 5 werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.