Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0665Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Änne-Salzmann-Platz 7, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-074 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 182 = 1.495 m² wird aufgehoben.

 

2.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 12.259,00 EUR (8,20 EUR/m²) und wurde bisher bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

Begründung:

 

Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordneten-versammlung am 14.11.2019 [Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2019-362 (Dez. I, Amt 80) vom 02.10.2019, 2016-21/DS-I (A)0678].

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Änne-Salzmann-Platz 7 wurde mit der Vorgabe zur Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in Kombination mit voraussichtlich 7 Wohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen vergeben. Die Beurkundung des Erbbauvertrages erfolgte am 17.12.2019. Das Erbbaurecht endet mit Ablauf des 31.12.2118.

 

Aufgrund der enorm gestiegenen Baukosten ist mit den aktuell gültigen Förderrichtlinien der Stadt Offenbach eine Refinanzierung des Vorhabens nicht möglich. Aus diesen Gründen hat die Erbbauberechtigte um die Aufhebung des Erbbaurechts gebeten.

 

Das Grundstück soll nun in die Kapitalrücklage der GBO eingebracht und von dieser entsprechend der bisherigen Planung bebaut werden.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.