Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0669Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

 

 

TSG 1847 Offenbach-Bürgel e.V.

hier: Vertrag zur Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen Stadt Offenbach und TSG Bürgel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-078 (Dez. I, III und IV, Ämter 20, 40, 52 und 80) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Stadtverordnetenbeschluss vom 10. Dezember 2015, 2011-16/DS-I(A)0808 wird mit Ausnahme der Punkte 1a, 1b dritter Absatz und 4 mit dieser Beschlussfassung aufgehoben.

 

2.    Dem Abschluss des beigefügten Vertrags zur Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Offenbach und der TSG Bürgel wird zugestimmt.

 

3.    Die Mittel für den Schulsport stehen bei Produktsachkonto 03130100.6700000340, für die Unterhaltung der Sportfabrik bei Produktsachkonto 08010100.7124002296, für die Versammlungsstätte bei Produktsachkonto 08010100.6161000052 ab dem Haushaltsjahr 2024ff zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Die Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Beschlusses hatte vorgesehen, den Erbbaurechtsvertrag mit Ende 2023 mit einer kostenfreien Endschaftsregelung auslaufen zu lassen, so dass die Sporthalle samt Gaststätte in das Vermögen der Stadt Offenbach übergegangen wäre. Ab 01.01.2024 war dann ein 30jähriger Pachtvertrag zwischen Stadt und TSG vorgesehen. Der Vermögensübergang war insbesondere aus steuerlichen Gründen nicht durchführbar, da dieser die zukünftige Existenz der TSG gefährdet hätte. Das steuerliche Risiko bezgl. Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbsteuer belief sich hierbei auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Dieser Steuerbetrag hätte im Wege einer entsprechenden Einigung der TSG erstattet werden müssen, da die Liquiditätslage der TSG die Begleichung aus eigenen Mitteln nicht gestattet hätte. Die Erstattung hätte der TSG überdies in keiner Weise genutzt; er wäre von dieser nämlich zur Begleichung der Steuerschuld abzuführen gewesen und damit im Ergebnis (ausgenommen die Rückflüsse aus der GewSt und in sehr geringem Maße aus der USt) für beide Parteien verloren gegangen.

 

Nach langen, vertrauensvollen Verhandlungen wurde stattdessen eine Einigung gemäß dem beigefügten Vertrag zur Neuordnung der Zusammenarbeit gefunden. Durch diesen Vertrag wird auf der einen Seite die Gleichbehandlung aller Offenbacher Sportvereine und auf der anderen Seite der wirtschaftlich ungefährdete Fortbestand der TSG ermöglicht.

 

Gemäß dem Vertrag zur Neuordnung der Zusammenarbeit bleibt zudem die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung aus 2015 DS-I(A)0808 in den in Ziffer 1 genannten Punkten erhalten.

 

Die nicht zuletzt aus Gleichbehandlungsgrundsätzen mit den anderen Offenbacher Sportvereinen erforderliche Erstattung der von der Stadt Offenbach vorgenommenen anteiligen Tilgung der offenen Verbindlichkeiten der TSG Bürgel gegenüber der Städtischen Sparkasse nach Punkt 1a) der Beschlussfassung aus 2015 wird durch die TSG erfolgen und künftig rückwirkend zum 01.01.2024 gem. Abschnitt VI des Vertrags zur Neuordnung der Zusammenarbeit in 16 jährlichen Raten in Höhe von jeweils 28.750 € gezahlt.

 

Der Erbbaurechtsvertrag und die dingliche Sicherung der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 3,2 Mio. € nach Punkt 1b) dritter Absatz der Beschlussfassung aus 2015 bleiben ebenfalls gem. Abschnitt VII des Vertrags zur Neuordnung der Zusammenarbeit unberührt.

 

Der Erlass von seinerzeit nicht gezahlten Erbbauzinsen sowie Erschließungskosten nach Punkt 4 der Beschlussfassung aus 2015 ist erfolgt und umgesetzt.

 

Der Vertrag zur Neuordnung der Zusammenarbeit hat zwei Anlagen, nämlich die „Anlage Schulsportvertrag“ und die „Anlage Buchungsrichtlinie“. Die Anlage Schulsportvertrag wurde direkt zwischen Schulamt und TSG, die Anlage Buchungsrichtlinie direkt zwischen dem Sportamt und der TSG verhandelt und geeinigt.

 

Der Vorstand der TSG hat dem Vertrag zur Neuordnung der Zusammenarbeit bereits zugestimmt. Eine Zustimmung durch die Mitgliederversammlung ist nach Auskunft des Vorstandes der TSG nicht erforderlich.

Anlagen:

Vertrag zur Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Offenbach und der TSG Bürgel (inkl. Anlage „Schulsportvertrag“ und Anlage „Buchungsrichtlinie“)

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.