Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0012Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 06.04.2021

 

 

 

Verkehrssicherungspflicht in der Fußgängerzone der Innenstadt

Antrag AfD vom 01.04.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich seiner Verkehrssicherungspflicht in der Fußgängerzone der Innenstadt, insbesondere die Frankfurter Straße, den Marktplatz, die Nordseite des Rathauses (Willy-Brandt-Platz) sowie den Platz der Deutschen Einheit betreffend, nachzukommen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Sanierungsplan der die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen benennt sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Gesamtkosten und die voraussichtliche Dauer der Sanierung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Durch die rege Bautätigkeit am ehemaligen Gebäude der IHK und des Abbruchs der ehemaligen City-Passage sowie des daran anschließenden Neubaus des sogenannten „City-Plaza“ habe insbesondere der Belag in der Frankfurter Straße und auf dem Platz der Deutschen Einheit erheblich gelitten. An vielen Stellen sind die Gehwegplatten verschoben, an den Ecken und Rändern ausgebrochen, angehoben oder gar vollständig durch Bitumen, das entstandene Lücken durch fehlende Gehwegplatten provisorisch auffüllt, ersetzt worden.

Durch eigene Beobachtung belegt, ist es in den vergangenen Wochen und Monaten bereits mehrfach zu Stürzen von Passanten – in der Regel ältere Damen - gekommen, die den Einsatz des Notarztes nach sich gezogen haben. Dies ist auf Dauer nicht hinnehmbar und mehr zu verantworten. Der desolate Zustand des Bodenbelages im angesprochenen Gebiet ist daher schnellstens zu beseitigen, will die Stadt nicht demnächst von Unfallopfern für entstandene Schäden in Regress genommen werden.

Der Magistrat ist in einem ersten Schritt aufgefordert, schnellstens seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die gröbsten Schäden provisorisch zu beseitigen, um der Stadtverordnetenversammlung in einem weiteren Schritt ein umfassendes Konzept zur Sanierung und Widerherstellung der genannten Bereiche inklusive eines ausgearbeiteten Kosten- und Zeitplanes vorzulegen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.