Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0074Ausgegeben am 24.08.2021

Eing. Dat. 15.07.2021

 

 

 

 

 

Unterstützung des Waldzoos Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-203 (Dez. I, Amt 80) vom 14.07.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     In Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom

03.12.2009 (DS I (A) 517/1) wird beschlossen, dass der jährliche Zuschuss für den Betrieb des Waldzoos i .H. v. 10.000 EUR für die nächsten 5 Jahre, d.h. bis Ende 2025 gewährt wird unter der Voraussetzung, dass der Betrieb mindestens im jetzigen Umfang und der aktuellen Qualität fortgeführt wird.

 

2.     Sofern das für Kita- und Schulklassen vorgesehene Kontingent an kostenlosen Eintrittskarten i.H.v. 3.000 EUR nicht ausgeschöpft wird, erfolgt eine Verrechnung der Differenz mit dem jährlichen Zuschuss. Aufgrund der geringeren Einnahmen während der Corona-Pandemie erfolgt diesbezüglich in 2021 keine Verrechnung.

 

3.     Künftige Überprüfungen bzw. Verlängerungen erfolgen durch den Magistrat.

 

4.     Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen beim Produktkonto 13050100.7128000080 (Zuschuss Waldzoo Hainbachtal) zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009 wurde in Ziffer 3 beschlossen:

 

„Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo Offenbach ab dem Jahr 2010 einen jährlichen Futtermittel- und Pachtzuschuss in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Im Gegenzug ist eine Vereinbarung zu schließen, die es erlaubt, dass eine finanziell vertretbare Anzahl von Offenbacher KITA- oder Grundschulgruppen den Zoo kostenlos (z.B. auf Gutscheinbasis) besuchen dürfen. Zuschuss und Vereinbarung sind bis 2015 zu befristen und vor einer möglichen Verlängerung zu überprüfen bzw. anzupassen.“

 

Hierbei wurde keine eindeutige Regelung getroffen, durch wen diese Überprüfung zu erfolgen hat. Aufgrund dessen wird nun empfohlen, die Verlängerung der Zuschussgewährung für die nächsten 5 Jahre zu beschließen und den Magistrat zu ermächtigen, über evtl. weitere Verlängerungen zu entscheiden.

 

Der Magistrat hat ferner in seiner Sitzung vom 13.11.2013 (Vorlage 400/13) diverse Fragen zum Waldzoo beantwortet. Zu dem Zuschuss wird ausgeführt:

„Gemäß dem obigen Beschluss war ab dem Jahr 2010 eine Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Betrieb des Waldzoos vorgesehen. Diese erhöhte Bezuschussung kann aus den nachfolgenden Gründen erst ab dem Jahr 2013 umgesetzt werden:

 

Der Betrieb des Waldzoos ist vertraglich unmittelbar mit dem Erbbaurecht für das Wohngebäude Waldstraße 275 gekoppelt. Die Betreiberin des Waldzoos hat den Erbbauvertrag für das Wohnhaus Waldstraße 275 Ende des Jahres 2007 übernommen. Die grundbuchliche Eintragung der neuen Erbbaurechtsnehmerin und somit die abschließende Übernahme des Vertragsverhältnisses war allerdings […] erst 2012 möglich. Weiterhin kam es im Jahr 2011 zu einem erheblichen Brandschaden an den Einrichtungen des Waldzoos. Insofern bestand bzgl. des Fortbestandes des Waldzoos auf einer sicheren wirtschaftlichen Grundlage eine gewisse Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund wurde die Zuschusserhöhung ausgesetzt. Die Probleme sind nach Kenntnis des Magistrats mittlerweile überwunden, so dass die beschlossene Erhöhung des Zuschusses nun umgesetzt werden kann.“

 

Die Vereinbarung wurde schließlich im September 2014 unterschrieben und zunächst bis zum 31.12.2019 befristet, wobei sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert.

 

Hinsichtlich des Kontingents für Offenbacher KITA- oder Grundschulgruppen wurde ein jährlicher Betrag von 3.000 EUR vereinbart, basierend auf den jeweils gültigen Eintrittspreisen. Von der Waldzoo-Betreiberin werden jährlich Aufstellungen vorgelegt hinsichtlich der Besuchsgruppen aus Schulen und Kindertagesstätten.

 

Sofern das vorgesehene Kontingent an kostenlosen Eintrittskarten i.H.v. 3.000 EUR nicht ausgeschöpft wird, erfolgt eine Verrechnung der Differenz mit dem jährlichen Zuschuss. Aufgrund der geringeren Einnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird empfohlen, in 2021 keine Verrechnung mit dem vorgenannten Kontingent vorzunehmen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.