Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0077Ausgegeben am 24.08.2021

Eing. Dat. 29.07.2021

 

 

 

 

 

Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-216 (Dez. I, Amt 10) vom 28.07.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge eine Vertreterin / einen Vertreter aus dem Kreis der Stadtverordnetenversammlung zum Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd besteht die Verbandsversammlung aus jeweils einer/einem Vertreter(in) der einzelnen Verbandsmitglieder, die von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen sind. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung üben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl oder der Entsendung des Mitgliedes wegfallen (§ 5 Abs. 2 der Satzung).

 

Die Neukonstituierung der Verbandsversammlung findet voraussichtlich im Oktober 2021 statt. Ein genauer Termin ist hierfür noch nicht benannt. Im Hinblick auf den Sitzungs-termin wird um Benennung des Vertreters bis zum 10. September 2021 gebeten, damit die Einhaltung der Ladungsfrist für die konstituierende Sitzung gewahrt werden kann.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.