Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0079Ausgegeben am 24.08.2021

Eing. Dat. 29.07.2021

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Wirtschaftsplan 2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-224 (Dez. III, Amt 58) vom 28.07.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.            Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2022, der im

 

1.1       Erfolgsplan

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 153.207 und den Erträgen in Höhe von

T€ 153.207 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

 

1.2    Vermögensplan

Einnahmen in Höhe von T€ 50 und Ausgaben in Höhe von T€ 50 vorsieht,

 

1.3       keine Verpflichtungsermächtigungen benötigt,

 

1.4       eine Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und die

 

1.5       Finanzplanung enthält

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.            Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der in dem Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunale Trägerin des SGB II wahr.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2022 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Der für das elfte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 55 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 125 Mio. Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 45 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 10,0 Mio. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 21,6 Mio. Euro im Jahr 2022 werden vom Bund mit 84,8 und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

 

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 125 Mio. Euro im Jahr 2022. Ca. 45 % der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2022 damit rechnen, dass etwa 50 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 52 Mio. Euro vom Bund refinanziert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.

 

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 14,4 Mio. Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 17,2 Mio. Euro.

Der Stellenplan umfasst 188,45 Stellen für Tarifbeschäftigte und 49,87 Stellen für Beamte.

 

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen bei anhaltend positiver Konjunkturentwicklung gegenüber 2021 einer geringfügig reduzierten Zahl von Bedarfsgemeinschaften, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 238,32 Stellen (Vollzeitäquivalente) und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat im Umlaufverfahren bis 09.07.2021 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.